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Gültig ab Mittwoch

Alarmstufe II und 2G plus: In Baden-Württemberg tritt verschärfte Corona-Verordnung in Kraft

Baden-Württemberg tritt noch stärker auf die Bremse: Mit der ab Mittwoch geltenden, verschärften Corona-Verordnung und der Alarmstufe II soll es deutlich weniger Infektionen geben.

Infusionsgeräte stehen neben dem Bett eines Covid-19-Intensivpatienten in einer bayerischen Klinik.
In Baden-Württemberg wird am Mittwoch die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen ausgelöst, weil der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf Intensivstationen überschritten wurde. Foto: Matthias Balk/dpa

In Baden-Württemberg treten an diesem Mittwoch die neuen verschärften Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft.

Die Landesregierung verkündete am Dienstagabend in Stuttgart die neue Corona-Verordnung.

Danach wird die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen ausgelöst, weil der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf Intensivstationen zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten wurde. Am Dienstag hat Baden-Württemberg außerdem den Grenzwert bei der Hospitalisierungsinzidenz überschritten. Auch dieser Grenzwert kann Alarmstufe II auslösen.

Von Mittwoch an dürfen nur noch vollständig geimpfte Personen mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test ins Theater, ins Kino, zu Konzerten, auf Weihnachtsmärkte wie den in Karlsruhe oder zu Sportveranstaltungen. Dabei handelt es sich um die sogenannte 2G-plus-Regel. Dasselbe Verfahren gilt für Diskotheken, Clubs oder ähnliche Einrichtungen sowie körpernahe Dienstleistungen und Prostitutionsstätten.

„Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt“, teilte das Staatsministerium mit. Friseurdienstleistungen unterliegen einer 3G-Pflicht (geimpft, genesen oder getestet) mit negativem PCR-Test.

Veranstalter müssen Nachweise digital überprüfen und mit Ausweisen verifizieren

Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen überprüfen und den Namen mithilfe von Ausweisdokumenten verifizieren. Ein Zutritt allein mit dem gelben Impfpass sei nicht mehr möglich, erklärte das Staatsministerium: „Es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.“

Ausnahmen von der 2G-plus-Regel gelten für Kinder, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig), Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Stiko gibt, sowie Schwangere und Stillende. Die Test-Pflicht besteht weiterhin.

Weitere Neuerungen in der Corona-Verordnung

Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte sind ab Alarmstufe I auf 50 Prozent ihrer Kapazität begrenzt. Grundsätzlich sind dann Veranstaltungen auf eine Personenobergrenze von 25.000 Menschen beschränkt. Auf Weihnachtsmärkten gilt außerdem generell die Maskenpflicht, weil der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Nicht-professionelle Chöre und Blasmusikensembles unterliegen voraussichtlich bereits ab der ersten Alarmstufe 2G plus. In Bussen, Bahnen und Flugzeugen gilt aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.

Hotels dürfen ab Alarmstufe I nur noch geimpfte oder genesene Touristen beherbergen, geschäftliche Übernachtungen oder welche aufgrund besonderer Härtefälle sind nach 3G-Prinzip zulässig.

Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Corona-Hotspots

In Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gibt es Ausgangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene von 21 bis 5 Uhr.

Ausnahmen sind triftige Gründe wie Berufsausübung, Besuch von Lebenspartnern und Spaziergänge oder körperliche Bewegung allein im Freien. Den Einzelhandel dürfen in den betroffenen Gebieten grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene betreten. Grundversorger sind davon nicht betroffen, für Friseure gelten die gleichen Regeln wie in Alarmstufe II.

Als Hotspots galten nach den aktuellen Angaben vom Dienstag damit unter anderem der Enzkreis (Inzidenz von 618,8), der Stadtkreis Pforzheim (603,9), der Landkreis Calw (575,1), der Ortenaukreis (564,1).

Der Landkreis Rastatt (529,1) und der Stadtkreis Baden-Baden (506,8) sind erst seit einem Tag über dem kritischen Wert von 500.

Unter dem Wert von 500 lag die Inzidenz demnach in Landkreis Karlsruhe (422,1) sowie im Stadtkreis Karlsruhe (391,3).

Erweitertes Stufensystem in Baden-Württemberg

Mit Basis- und Warnstufe sowie Alarmstufe und Alarmstufe II umfasst das Stufensystem in Baden-Württemberg jetzt insgesamt vier Stufen. Die zugrunde liegenden Kriterien wurden strenger gefasst als bisher.

Die Alarmstufe II gilt ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Dieser Wert beschreibt die Zahl der pro Woche stationär aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohner und lag am Dienstagabend über 6. Außerdem lagen am Dienstag laut Sozialministerium 510 Corona-Patienten auf den Intensivstationen.

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