Einfrieren der Corona-Alarmstufe II wohl rechtswidrig: die wichtigsten Fragen und Antworten
Auch wenn die Zahlen sinken, gelten in Baden-Württemberg weiter die Regeln der Alarmstufe II – aus Angst vor Omikron. Aber das hat der Verwaltungsgerichtshof nun als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet. Die Regierung will reagieren.