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Landesregierung will „Übergangslösung“ beenden

Einfrieren der Corona-Alarmstufe II wohl rechtswidrig: die wichtigsten Fragen und Antworten

Auch wenn die Zahlen sinken, gelten in Baden-Württemberg weiter die Regeln der Alarmstufe II – aus Angst vor Omikron. Aber das hat der Verwaltungsgerichtshof nun als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet. Die Regierung will reagieren.

Eine Anzeige weist in der Stuttgarter Innenstadt auf die Corona-Alarmstufe «2G-Regel in vielen Bereichen!» hin, während eine Ampel ein rotes Signal zeigt.
Falscher Alarm? In Baden-Württemberg galten in vielen Bereichen weiter strenge Corona-Regeln, obwohl die Zahlen zuletzt gesunken sind. Foto: Marijan Murat/dpa

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