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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

Die große Party wird möglich: Was die Alarmstufe I für private Treffen und Feiern bedeutet

Baden-Württemberg kehrt zurück in die Alarmstufe I. Die Landesregierung setzt damit ihr Stufensystem wieder in Kraft und lockert in vielen Lebensbereichen leicht die Maßnahmen. Was bedeutet das für private Treffen, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern? Was ist aktuell erlaubt?

Freunde stoßen bei einer Feier daheim mit Gläsern an.
Egal, ob Geburtstag oder Hochzeit – Geimpfte und Genesene dürften sich bei privaten Feiern wieder mit unbegrenzt vielen Personen treffen. Foto: imago images/Westend61

In Baden-Württemberg gilt aktuell wieder die Alarmstufe I. Damit gibt es in vielen Bereichen Lockerungen. Doch die Landesregierung bleibt weiter misstrauisch – vor allem wegen Omikron.

Noch wolle man nicht auf „breiter Linie“ lockern, gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann bekannt. Doch die neuen Corona-Regeln der Alarmstufe I, die seit Freitag, 28. Januar, in Baden-Württemberg gelten, bringen einige Erleichterungen mit sich – auch für Ungeimpfte.

Die Landesregierung setzt so ihr reguläres Stufensystem wieder in Kraft. Die zuvor wegen Omikron verlängerte Alarmstufe II mit den harten Einschränkungen endet damit.

Die Alarmstufe I sieht im Unterschied zur bisherigen Alarmstufe II auch Lockerungen für nicht-immunisierte Menschen vor. Aber vor allem für Genesene und Geimpfte bringen die neuen Regeln mehr Freiheiten mit sich.

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Was gilt für die private Feier?

Wie sieht es in der Alarmstufe I mit privaten Veranstaltungen wie Geburtstagen oder Hochzeitsfeiern aus? In der bisherigen Alarmstufe II durften Geimpfte oder Genesene ihren Geburtstag im geschlossenen Raum maximal zu zehnt feiern. In der normalen Alarmstufe sind nun wieder größere Feiern möglich.

Für Geimpfte oder Genesene gibt es bei privaten Veranstaltungen wie Geburtstagen oder Hochzeitsfeiern keine Kontaktbeschränkungen mehr.

Anders sieht das bei nicht-immunisierten Menschen aus. Sind Ungeimpfte dabei, dürfen deutlich weniger Menschen persönlich gratulieren und feiern. In der Alarmstufe I darf sich ein Haushalt lediglich mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen, wenn die Personen nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte und Genesene zählen hier also nicht mit.

Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre zählen bei der Obergrenze nicht mit. Ausnahmen gibt es auch für Personen, bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist oder für die es noch keine Impfempfehlung der Stiko gibt.

Was für nicht-immunisierte Personen ebenfalls Erleichterung bringt, ist das Wegfallen der Ausgangssperre. Bisher galt in Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mindestens 500, dass Ungeimpfte nur aus zwingenden Gründen zwischen 21 und 5 Uhr das Haus verlassen dürfen. Die Geburtstagsfeier im kleinen Kreis muss also nicht um 21 Uhr ein jähes Ende finden.

Künftig sollen die Ausgangsbeschränkungen erst greifen, wenn in einem Kreis die Inzidenz von 1.500 überschritten wird.

Regeln für private Treffen und Feiern in der Gastronomie

Auch für Feiern im Restaurant bringt die Alarmstufe I Lockerungen für immunisierte Menschen. In der Alarmstufe II galt noch 2G plus und eine Sperrstunde ab 22.30 Uhr. Künftig müssen Geimpfte und Genesene keine aktuellen Test mehr ins Restaurant mitbringen. Und auch die Sperrstunde in der Gastronomie fällt weg.

Für Ungeimpfte gibt es wegen der 2G-Regel weiterhin keinen Zugang in die Gastronomie.

Wer seine Hochzeit oder den Geburtstag also im Restaurant feiern möchte, darf nur geimpfte und genesene Gäste empfangen. Eine Personenobergrenze gibt es nicht.

Private Veranstaltungen im größeren Umfang wieder möglich

Wer also seinen Geburtstag nur mit Geimpften oder Genesenen feiern möchte, kann die Korken knallen lassen. „In der Tat gibt es in der derzeitigen Alarmstufe I keine Personenbeschränkung für Geimpfte und Genesene“, bestätigt Florian Mader, Pressesprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums.

Wir raten dringend dazu, sich unmittelbar vor Treffen mit anderen Personen zu testen.
Florian Mader, Sprecher des Sozialministeriums

Dennoch rät das Sozialministerium zu Vorsicht. „Aufgrund der weiter angespannten Lage und der Gefahr durch die wohl deutlich ansteckendere Omikron-Variante sollte dennoch auf nicht notwendige Kontakte verzichtet werden“, sagt der Sprecher weiter.

Auch wenn Partys und Feiern im privaten Rahmen wieder erlaubt sind, empfiehlt das Ministerium, die AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltags-Masken, Lüften) zu beachten. Und: „Wir raten dringend dazu, sich unmittelbar vor Treffen mit anderen Personen zu testen“, sagt Mader.

So sieht das vierstufige System in Baden-Württemberg aus

In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich nach der Hospitalisierungsinzidenz und die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen richtet.

Die aktuelle Alarmstufe I gilt, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Die strengere Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht und die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht.

Weitere Lockerungen kann die Warnstufe mit sich bringen. Sie gilt, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht.

Bei privaten Feiern wie Geburtstagen dürften sich in Warnstufe ungeimpfte Personen wieder mit fünf weiteren treffen.

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