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Abschluss der Koalitionsverhandlungen

Kritik an Plänen von Grünen und CDU zu Haushaltsvorbehalt

Nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen von Grün-Schwarz üben FDP und Naturschutzbund Kritik an den Plänen, so gut wie alle Kosten mit einem Haushaltsvorbehalt zu belegen. 

Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Nicht nur FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Ulrich Rülke, übt Kritik an den Plänen der designierten grün-schwarzen Koalition. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Archivbild

Nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen von Grünen und CDU mehrt sich Kritik an den Plänen, so gut wie alle Kosten mit einem Haushaltsvorbehalt zu belegen.

„Nun vertagen Grüne und Schwarze die wichtigsten Entscheidungen Ihrer Koalitionsverhandlungen auf den Tag der Steuerschätzung“, teilte der FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Hans-Ulrich Rülke, am Samstag in Stuttgart mit. Von Aufbruchsstimmung könne hier nicht die Rede sein.

Aufgrund der absehbar schwierigen Finanzlage durch fehlende Einnahmen in der Pandemie haben Grüne und CDU vereinbart, so gut wie alle Projekte, die Kosten nach sich ziehen, mit einem Haushaltsvorbehalt zu belegen. Die Parteien haben sich auf ein Sofortprogramm geeinigt, mit dem die Corona-Folgen für Schulen, Kultur und den Einzelhandel in den Innenstädten abgefedert werden sollen. Das Volumen soll aber erst nach der Regierungsbildung und der Steuerschätzung am 12. Mai festgelegt werden. Nach den jüngsten Prognosen fehlen in den nächsten drei Jahren jeweils etwa vier Milliarden Euro.

Auch die Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, Sylvia Pilarsky-Grosch, kritisierte den geplanten Haushaltsvorbehalt. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht in dieser Woche habe klar gezeigt, Klimapolitik müsse stark beschleunigt werden und sich am 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimavertrages orientieren, teilte sie am Samstag mit.

Politiker aller Ebenen müssten das begreifen, anpacken und umsetzen. „Wir fordern die Landesregierung auf, Klimaschutz mutig anzupacken und nicht unter Vorbehalt zu stellen“, so Pilarsky-Grosch.

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