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Zwölf Standorte

Nach Klagen aus Baden-Baden, Ettlingen und Malsch: Verwaltungsgericht kippt Windkraft-Pläne für die Region

Zwölf Standorte für Windkraftanlagen sah der Regionalverband für die Region vor. Baden-Baden, Ettlingen und Malsch klagten dagegen – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht erklärt die Pläne für unwirksam.

Die Pläne für Windkraftanlagen in der Region können in der vorgesehene Form nicht umgesetzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht.
Die Pläne für Windkraftanlagen in der Region können in der vorgesehene Form nicht umgesetzt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht. Foto: David Young/dpa

Wer bei Verhandlungen des Verwaltungsgerichts genau hin hört, erkennt oftmals eine Tendenz. Bei welchen Themen hakt der Richter besonders kritisch nach? Das gibt vorab mögliche Hinweise, wie das Urteil ausfallen könnte. Als am Verwaltungsgericht in Mannheim am Donnerstag über die Windkraftplanung für die Region verhandelt wurde, war eine solche Tendenz ebenfalls heraus zu hören.

Am Freitagmorgen folgte die Bestätigung: Die Pläne des Regionalverbands sind unwirksam. Diese sahen zwölf Standorte für Windkraftanlagen in der Region vor. Dagegen hatten sich die Städte Ettlingen, Baden-Baden sowie die Gemeinde Malsch mit einer Klage gewehrt.

15.000 Einwände gab es gegen die lang erarbeiteten Pläne

Sieben Jahre lang hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein ausgearbeitet, wie und wo Windkraftanlagen in der Region angebracht werden können. „Das ist mit einem Federstrich vom Tisch“, sagt Verbandsdirektor Gerd Hager. 15.000 Einwände seien zu bearbeiten gewesen, ein Kleinlaster voller Akten. „Der Aufwand bei solchen Planungen ist gigantisch.“

Die Kommunen aber wehrten sich. Baden-Baden und Malsch klagten gegen die Festlegung mancher Gebiete, Ettlingen gegen die komplette Planung. Weitere Standorte für Windkraftanlagen waren auch in Bruchsal, Weingarten, Bühl und Forbach vorgesehen.

Bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht ging es unter anderem um die Frage, ob die Pläne für die Windkraftanlagen dem EU-Recht standhalten. Die Planung des Regionalverbands sah „Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ vor. Die betroffenen Kommunen hätten ihre räumlichen Planungen den potenziellen Windkraftanlagen unterordnen müssen.

Neue Pläne sollen folgen

Auch das Windkraft-Modell, das der Regionalverband vorsah, wurde kritisch hinterfragt. Es war, so berichtete Ettlingens Bürgermeister Moritz Heidecker, zu klein bemessen. Mit einem größeren und realistischeren Modell wären also unter anderem mit mehr Schallemissionen zu rechnen gewesen. Auch die vorgesehenen Abstände zwischen den Anlagen seien kritisch hinterfragt worden.

Die genauen Gründe, warum das Verwaltungsgericht die Windkraftpläne kippt, folgen noch. „Wir prüfen, wie die Sache rechtlich aussieht“, kündigt Hager an. Eine Revision lässt das Verwaltungsgericht mit Sitz in Mannheim aber nicht zu.

„Der Blick geht auch schon in die Zukunft“, sagt Hager kurz nach der Entscheidung. Man wolle in den Gremien eine neue Windkraft-Planung vorschlagen.

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