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Lungenembolie wegen Verhütungspille?

Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsrisiken durch Pille „Yasminelle“ am Oberlandesgericht Karlsruhe

Der Rechtsstreit um die Verhütungspille „Yasminelle“ wird am Dienstag vom Oberlandesgericht Karlsruhe in Freiburg fortgeführt. Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie und sieht die Ursache in der Pille.

Eine Packung mit Verhütungspillen der Marke „Yasminelle“ steht auf einem Tisch.
Die Klägerin führt ihre Gesundheitsschäden auf die Verhütungspille “Yasminelle" zurück„ Foto: picture alliance / dpa/Archivbild

Der Rechtsstreit um mögliche Gesundheitsgefahren durch die Einnahme der Verhütungspille „Yasminelle“ beschäftigt nun die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelte am Dienstag in Freiburg in Berufung über die Schadenersatzklage einer Frau gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH.

In der Verhandlung wurde ein Sachverständiger unter anderem dazu befragt, ob die Gesundheitsschäden der Frau auch auf andere Faktoren als die Pille „Yasminelle“ zurückzuführen sein könnten. Eine Entscheidung des Gerichts sollte erst an einem späteren Tag fallen.

Die Klägerin erlitt im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand und entging nur knapp dem Tod. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück.

Die Bayer Vital GmbH hält die Ansprüche der Frau für unbegründet. 2018 war die heute 36-Jährige mit ihrer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen gescheitert. Das Gericht befand, ihre gesundheitlichen Probleme seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme von „Yasminelle“ zurückzuführen.

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