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Meinung

von Martin Ferber

Partei als Verdachtsfall

Verfassungsschutz darf AfD überwachen: Die Demokratie ist tolerant, aber auch wehrhaft

Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden: Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD mit geheimdienstlichen Methoden überwachen. Das wird die Partei verändern. Und das hat sie sich selber zuzuschreiben.

AfD-Chef Tino Chrupalla steht nunmehr an der Spitze einer Partei, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall mit nachrichtendienstlichen Methoden überwacht werden darf.
AfD-Chef Tino Chrupalla steht nunmehr an der Spitze einer Partei, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall mit nachrichtendienstlichen Methoden überwacht werden darf. Foto: Federico Gambarini/dpa

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