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Bei Wiedereinzug ins Parlament

70 Millionen aus dem Staatshaushalt für die AfD-Stiftung?

Wenn die AfD bei der Bundestagswahl wieder in Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht, stehen ihr nach gängiger Praxis Mittel für ihre parteinahe Erasmus-Stiftung zu. Die Grünen fordern ein eigenes Stiftungsgesetz. Doch die Angst vor einem Anti-AfD-Gesetz ist groß.

01.07.2018, Bayern, Augsburg: Jörg Meuthen (l), der Co-Parteivorsitzende der AfD und Erika Steinbach, frühere CDU-Politikerin und Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung, stehen auf dem Podium. Am 30.06. und 01.07. findet in Augsburg der AfD-Bundesparteitag statt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Parteichef Jörg Meuthen und die Leiterin der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, pochen auf Gleichbehandlung mit den anderen Parteien. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Als die AfD vor fünf Jahren auf einem Parteitag in Stuttgart ihr 96-seitiges Grundsatzprogramm beschloss, war sich die junge Partei in ihrer Ablehnung von parteinahen Stiftungen noch einig. Diese stünden „ohne direkten Zusammenhang zum Parteiengeschehen“ und würden dennoch jährliche Direkt-Zuweisungen aus den Mitteln des Bundeshaushalts bekommen, monierte die AfD.

„Insgesamt handelt es sich bei dem derzeitigen System der Parteienfinanzierung um ein weitgehend verdecktes System, bei dem den Parteien ein Vielfaches der Mittel zufließt, welche im Parteiengesetz eigentlich als Höchstbetrag festgelegt sind.“ Sowohl die Form als auch die Höhe der Parteienfinanzierung sei als „verfassungswidrig einzustufen“.

Aber schon zwei Jahre später, auf einem Parteitag in Augsburg, wollte die AfD davon nichts mehr wissen. Mit 64,4 Prozent der Stimmen stimmten die Anwesenden dafür, den im Jahr zuvor gegründeten Desiderius-Erasmus-Verein als parteinahe Stiftung anzuerkennen. „Wir brauchen diese Stiftung. Da gibt es keine Alternative“, argumentierte der frühere AfD-Bundesgeschäftsführer Frank-Christian Hansel.

Er und andere begründeten dies mit der „Waffengleichheit“ gegenüber allen anderen Parteien, die im Jahr zuvor insgesamt 581 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten hätten. „Man darf dem David nicht die Steinschleuder wegnehmen, um den Goliath zu erlegen“, sagte die Vorsitzende der Stiftung, die langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete und frühere Präsidentin des Bundes der Vertriebenen, Erika Steinbach.

Trotz der Anerkennung der Erasmus-Stiftung bekräftigte die AfD, „dass es das politische Endziel der AfD bleibt, das System der parteinahen Stiftungen abzuschaffen“.

Bislang hat die Stiftung, die nach dem niederländischen Theologen, Philologen und Humanisten Erasmus von Rotterdam benannt ist und die „staatsbürgerliche Bildung“ als ihr „Kernanliegen“ bezeichnet, noch keine Bundesmittel erhalten. Doch das könnte sich ab 2022 ändern.

Bundestag beschließt jährlich die Freigabe der Mittel zur Finanzierung

Wenn die AfD bei der Bundestagswahl am 26. September zum zweiten Mal in Folge in den Bundestag einzieht, stehen ihr nach der bisherigen Praxis die entsprechenden Gelder zur Finanzierung ihrer Stiftung zu – rund 70 Millionen Euro pro Jahr.

Eine feste gesetzliche Grundlage für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen gibt es nicht, seit 1967 erfolgt die Finanzierung dadurch, dass der Bundestag bei den Haushaltsberatungen Jahr für Jahr die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis im Jahr 1986 grundsätzlich gebilligt. Es forderte allerdings, dass die Stiftung eine „dauerhafte, ins Gewicht fallende politisch Grundströmung“ repräsentieren müsse – und die wird nach gängiger Praxis erreicht, wenn die Partei zwei Mal in Folge in Fraktionsstärke in den Bundestag einzieht.

Dass nun aber eine Partei, die in ihrem Grundsatzprogramm die parteinahen Stiftungen abschaffen will und zudem in Teilen und möglicherweise bald in ihrer Gesamtheit vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall überwacht wird, Steuergelder erhält, stößt bei den anderen Parteien auf massive Kritik. So fordern die Grünen ein Ende der jährlichen Bewilligung der Mittel durch den Bundestag und die Verabschiedung eines eigenen Stiftungsgesetzes.

Es besteht Handlungsbedarf, wenn es um das Stiftungssystem geht.
Britta Haßelmann, Grünen-Bundestagsabgeordnete

„Es besteht Handlungsbedarf, wenn es um das Stiftungssystem geht“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, auf Anfrage der BNN. Die Stiftungen würden einen klaren Auftrag für die Demokratiebildung in diesem Land erfüllen. Es sei aber wichtig, „dass eine Stiftung zweifelsfrei und mit beiden Beinen fest auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen muss“.

Die bisherige Praxis definiere die Anforderungen an die Stiftungen in dieser Hinsicht nicht genügend. „Deswegen braucht es ein Stiftungsgesetz, das die Arbeit der politischen Stiftungen und ihre Finanzierung verbindlich und transparent regelt.“ Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD forderte die Grüne auf, endlich in die Gänge zu kommen „und ihre Untätigkeit in Bezug auf ein Stiftungsgesetz aufzugeben“.

Unbehagen bei den anderen Parteien über Finanzierung der AfD-Stiftung

In den anderen Parteien ist zwar das Unbehagen groß, künftig mit Steuergeldern die Stiftung einer Partei zu finanzieren, die wegen rechtsextremistischer, verfassungsfeindlicher und anti-demokratischer Tendenzen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Gleichwohl scheut man sich, eine Art „Lex AfD“ zu verabschieden.

„Ein solcher Finanzierungsentzug, sei es bei einer Partei direkt oder einer parteinahen Stiftung, erscheint mir dann denkbar, wenn sich die dahinter stehende Ideologie nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegt“, sagt der stellvertretende FDP-Fraktionschef Michael Theurer den BNN. „Die Frage ist: Ist die AfD verfassungsfeindlich?“

Diese Frage können allerdings andere Parteien schwerlich für die AfD beantworten, so der Chef der Südwest-Liberalen. „Es ist an der AfD selbst, in ihren Programmen, ihren Reden und dem täglichen Handeln die Zweifel an ihrer Treue zur Verfassung auszuräumen.“

Der Staat müsse nicht auch noch seine Feinde finanzieren

Auf dem Tisch liegt mittlerweile auch der Entwurf eines „Wehrhafte-Demokratie-Gesetzes“, das der frühere Innenexperte der Grünen, Volker Beck, ausgearbeitet hat. Er will zum einen erreichen, dass die Finanzierung der Stiftungen auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt wird. Zum anderen soll aber auch jede Stiftung eine Art „Demokratie-TÜV“ durchlaufen.

„Es wäre geradezu widersinnig, würden die Mittel für die politische Bildung auch an verfassungsphobe Stiftungen gehen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht aktiv unterstützen oder gar gegen ihre Akzeptanz arbeiten und sie ganz oder teilweise ablehnen.“ Der Staat müsse nicht auch noch seine Feinde finanzieren, so Beck.

Am Ende könnte die Entscheidung, wieder einmal, in Karlsruhe fallen. Denn auch die AfD fordert, dass die Finanzierung der parteinahen Stiftungen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Beim Bundesverfassungsgericht ist noch immer eine Organklage der Partei anhängig, über die im Hauptverfahren wohl noch in diesem Jahr entschieden wird.

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