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Epidemie-Gesetz im Bundestag

Wie weit darf die Regierung im Kampf gegen Corona gehen?

Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz will Gesundheitsminister Jens Spahn die Effizienz der Pandemiebekämpfung steigern. Am Freitag debattiert der Bundestag erstmals über das Vorhaben. Die „Corona-Verordnungspolitik“ der Exekutive wird wegen der massiven Eingriffe in die Grundrechte von Politikern und Rechtsexperten zunehmend kritisch gesehen.

Unter Kritik für die „Corona-Verordnungspolitik“: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD).
Unter Kritik für die „Corona-Verordnungspolitik“: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Foto: Markus Schreiber picture alliance/dpa

Der binnen weniger Tage beschlossene und eilig eingeführte „Wellenbrecher-Lockdown“ in Deutschland mag manche Bürger, Vereine und Unternehmen überrumpelt haben. Aber nicht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der den Staat im Kampf gegen die anwachsende Infektionswelle offenbar noch als ineffizient und nicht fit genug sieht.

„Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeigt: Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können“: So begründet der CDU-Politiker die Notwendigkeit eines neuen Maßnahmenpakets zur Eindämmung der Corona-Krise, das an diesem Freitag im Bundestag debattiert werden soll.

Gegen das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt es schon jetzt starke Vorbehalte.

Verdienstausfälle von Eltern sollen kompensiert werden

Seit Beginn der Pandemie hat der Bundestag nicht weniger als 24 Gesetze mit Corona-Bezug verabschiedet oder angepasst. Nun soll also Nummer 25 folgen. Im Kern geht es darum, die baldige Corona-Impfkampagne auf eine Rechtsgrundlage zu stellen, die Laborkapazitäten auszuweiten, Eltern zu unterstützen, und das Problem Risikogebiete zu lösen.

Spahns Vorhaben vertieft und ändert die beiden im März und Mai beschlossenen Regelungen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates wird das 3. Bevölkerungsschutzgesetz im Dezember in Kraft treten.

Wohl am unproblematischsten darin ist die erweiterte Entschädigung von Eltern, die wegen der Corona-bedingten Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen.

Seit März haben sie einen zeitlich befristeten Anspruch auf eine Entschädigung für einen Verdienstausfall. Er soll nun bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Zudem wird die Regelung auf Eltern ausgeweitet, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen.

Keine Entschädigung nach vermeidbaren Reisen in Risikoländer

Eine weitere Maßnahme betrifft die Reisen in Länder mit hohen Corona-Zahlen. Wer ein zuvor ausgewiesenes Risikogebiet besucht und anschließend in Quarantäne muss, soll keine Entschädigung mehr für einen Verdienstausfall erhalten, wenn die Reise vermeidbar war.

Außerdem kann den Rückkehrern in Zukunft eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden. Das soll den Behörden die Quarantäne-Überprüfungen erleichtern.

Das Gesundheitsministerium möchte außerdem die Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore für eine Ausweitung der Schnelltests nutzen können.

Mit Blick auf die in den Wintermonaten startenden Corona-Impfungen soll sichergestellt werden, dass auch Nichtversicherte einen Anspruch auf den Impfschutz haben. In Deutschland leben nach verschiedenen Schätzungen 80.000 bis 130.000 Menschen ohne eine Krankenversicherung.

Unbefristete Sondervollmachten für Spahn?

In einem früheren Entwurf enthielt das Gesetz noch eine brisante Passage: Danach sollte der Gesundheitsminister bei einer „Gefährdung durch neuartige schwerwiegende übertragbare Krankheiten“ auch ohne Zustimmung des Bundesrats Verordnungen erlassen können, wenn dies zum Schutz der Bevölkerung erforderlich ist.

Faktisch ging es darum, dem Krisenmanager Spahn unbefristete Sonderrechte zu garantieren, die bislang am 31. März 2021 enden sollen. In dem vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossenen Entwurf finden sich diese Sonderbefugnisse nicht mehr.

Dennoch bläst Spahn bei der Anti-Corona-Kurskorrektur ein scharfer Wind entgegen. Quer über alle Fraktionen im Bundestag und insbesondere in der Opposition gibt es Frust darüber, dass die Exekutive lange „Corona-Verordnungspolitik“ betrieben hat, ohne das Parlament einzubeziehen.

Dahinter steht die Sorge, dass die Bevölkerung die Eingriffe in die Grundrechte nicht länger akzeptiert, weil sie als illegitim angesehen werden. So halten jetzt manche Abgeordneten trotz der ernsten Lage mit ihrer Kritik am Gesetzesentwurf nicht zurück.

Infektionsschutz funktioniert nur gemeinsam. Das gilt besonders in einer parlamentarischen Demokratie.
Kordula Schulz-Asche, Grünen-Politikerin

„Infektionsschutz funktioniert nur gemeinsam. Das gilt besonders in einer parlamentarischen Demokratie“, sagte den BNN Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Infektionsschutz in der Grünen-Fraktion. „Wir befinden uns in einer Phase der Pandemie, in der es wichtig ist, dass die Infektionsschutzmaßnahmen auf offene Ohren in der Bevölkerung treffen.“

Die Grünen bemängeln, dass das „eilbedürftige“ Gesetz Spahns nicht „auf wissenschaftlicher Grundlage“ getroffen worden sei und das Parlament jetzt zu wenig Zeit für Beratung habe.

Aus der Sicht der Linken-Fraktion hat die demokratische Willensbildung durch die Alleingänge der Exekutive bereits Schaden genommen.

„Anders als bei der Gesetzgebung kommen bei den Beschlüssen der Bundesregierung oder der Landesregierungen keine unterschiedlichen Fraktionen zu Wort, es finden keine öffentlichen Anhörungen mit unabhängigen Sachverständigen statt, es gibt meist nicht einmal eine schriftliche Begründung“, bemängelt der gesundheitspolitische Sprecher Achim Kessler.

„Viele Maßnahmen gegen die aktuelle Pandemie sind undurchsetzbar, wenn sie nicht von der großen Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert und mit getragen werden“, mahnt er.

Wir sollten dem Bundestag zutrauen, über Freiheitseinschränkungen abzustimmen.
Andrew Ullmann, FDP-Gesundheitspolitiker

Der Gesundheitspolitiker der FDP, Andrew Ullmann, vermisst „ehrliches politisches Handeln“ in der Krise und fordert eine Abschaffung der umstrittenen Verordnungsermächtigungen. „Wenn wir dem Bundestag zutrauen, in einer Pandemie über die Nutzung von Schnelltests abzustimmen, dann sollten wir ihm auch zutrauen, über Freiheitseinschränkungen abzustimmen“, sagte der Würzburger Facharzt für Innere Medizin.

Immerhin findet Ullmann aber auch einige gute Ideen in Spahns Gesetz: „Die Nutzung von Schnelltests und alternativen Laboren entspricht dem, was wir seit Wochen fordern.“

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