Skip to main content

In eigener Sache

Warum die BNN-Redaktion ihre Informanten schützt

Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sind für die Badischen Neuesten Nachrichten im Umgang mit anonymen Hinweisgebern die wichtigsten Grundsätze. Wir geben die Identität unserer Informanten nicht preis.

Whistleblower on concrete wall concept background
Ein Whistleblower möchte einen Missstand hinausposaunen und dabei gerne anonym bleiben. Die BNN geben ihre Informanten nicht preis. Foto: Imago/Panthermedia

Kann ich mich als Informant auf die Verschwiegenheit der BNN verlassen? Diese Frage bekomme ich immer wieder gestellt, wenn es um heikle Themen geht. Also um Themen, bei denen ein sogenannter Whistleblower sehr viel riskiert, wenn er aus dem Nähkästchen plaudert.

Die Antwort fällt eindeutig aus: Ja, jeder Informant kann sich auf unsere Verschwiegenheit zu einhundert Prozent verlassen. Im Kodex der BNN-Redaktion heißt es dazu: „Wir wahren das Berufsgeheimnis, machen von unserem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und geben Informanten nicht preis. Die vereinbarte Vertraulichkeit wird von uns garantiert.“ Diese Festlegung gilt auch gegenüber Strafverfolgungsbehörden.

Informantenschutz ist Voraussetzung für Pressefreiheit

Der Informantenschutz basiert auf dem Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot sowie auf dem Zeugnisverweigerungsrecht, das auch gilt, wenn die Informationen rechtswidrig beschaffen wurden. Von Rechtsexperten wird der Informantenschutz als Voraussetzung für die im Grundgesetz in Artikel 5 garantierte Pressefreiheit angesehen.

Was ist eigentlich ein Whistleblower? In der direkten Übersetzung ist dies jemand, der in eine Trillerpfeife bläst, also Aufmerksamkeit erzeugt. Ein Hinweisgeber, der Missstände aufdecken will. In der breiten Öffentlichkeit durchgesetzt hat sich der Name durch die Fälle des ehemaligen Agenten Edward Snowden und des Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Befindet sich seit zehn Jahren unter dem Schutz Putins: Der Whistleblower Edward Snowden.
Befindet sich seit zehn Jahren unter dem Schutz Putins: Der Whistleblower Edward Snowden. Foto: Christian Charisius/dpa
Sitzt seit seiner Festnahme im April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh: Julian Assange.
Sitzt seit seiner Festnahme im April 2019 im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh: Julian Assange. Foto: Dominic Lipinski/PA/dpa

Doch ein Whistleblower kann ebenso gut der Mitarbeiter einer kleinen Ortsverwaltung sein, der Missstände seiner Vorgesetzten entdeckt hat, sie aber aus Angst vor Konsequenzen nicht selbst an die Öffentlichkeit bringen will. Er kann sich jederzeit an unsere Redaktion oder an mich direkt unter rhaendle@bnn.de wenden. Ich garantiere dafür, dass wir seine Identität schützen werden.

Wir wollen zur Aufklärung beitragen

Bei den anonymen Tipps geht es zumeist um konkrete Straftaten, Korruption, Insiderhandel, Belästigung, Missmanagement oder Datenmissbrauch. Also durchaus schwerwiegende Delikte, bei denen Mitwisser in Gewissenskonflikte geraten. Als Journalisten sehen wir es als unsere Aufgabe an, zur Aufklärung solcher Fälle beizutragen. Wir garantieren auf jeden Fall dafür, dass nichts unter den Tisch gekehrt wird. Und dass der Informant nicht durch uns preisgegeben wird.

nach oben Zurück zum Seitenanfang