Wie geht die Redaktion mit dem Thema Anzeigen um? In vielen Zuschriften und Gesprächen taucht diese Frage auf. Deshalb will ich an dieser Stelle einfach einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Das Anzeigengeschäft und die Redaktion sind bei den Badischen Neuesten Nachrichten strikt getrennt. „Verlag und Redaktion stimmen darin überein, dass durch einen Anzeigenauftrag kein Einfluss auf redaktionelle Inhalte ausgeübt wird“, heißt es in unserem BNN-Kodex.
Redaktion entscheidet unabhängig
Natürlich gibt es Fälle, bei denen sich Redaktion und Anzeigenabteilung inhaltlich absprechen. Beispielsweise, wenn es um eine Beilage für das große Karlsruher Musikspektakel „Das Fest“ geht. Aber auch hier gilt, dass die Redaktion unabhängig agiert und es keine Koppelgeschäfte gibt.
Seltene Fälle: Artikel und Anzeige erscheinen gleichzeitig
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein großes Unternehmen aus einem bestimmten Anlass eine Anzeige schaltet und tags zuvor noch eine Pressekonferenz für die Medien anbietet. Dann hätten wir gleichzeitig in der gedruckten Ausgabe einen Artikel über eine Firma, die auch mit einer Anzeige präsent ist.
Für unsere Berichterstattung spielt das aber keine Rolle. Wir stellen kritische Fragen und lassen auch Stimmen zu Wort kommen, die dem Unternehmen vielleicht nicht so gefallen. Darauf können Sie sich verlassen.
Im Online-Bereich ist das Anzeigengeschäft komplizierter
Etwas komplexer wird das Thema Artikel und Anzeigen im Online-Bereich, also auf unserer Homepage. Dort gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Anzeigenplätze: In der einen Rubrik werden alle Online-Anzeigen von Kunden platziert, die sich direkt an unseren Verlag gewandt haben, um die Reichweite unseres populären Digitalangebots zu nutzen.
Restplatzvermarktung durch Drittanbieter
Hier kennen wir den Inhalt der Anzeige und steuern gemäß der vertraglichen Vereinbarung deren Ausspielung zeitlich und räumlich. Und dann gibt es noch die Restplatzvermarktung, die je nach Aufkommen von einem Drittanbieter bestückt wird.
Verlag kann Werbeanbieter sperren
Weil dies vollautomatisch im Hintergrund passiert, haben Redaktion und Verlag keinen Einfluss auf die Auswahl der Anzeigenkunden. Allerdings können wir Werbeanbieter für unsere Homepage sperren, wenn Sie Fake News oder andere unzulässige Inhalte (Gewaltverherrlichung, Pornografie etc.) verbreiten. Dies kommt äußerst selten vor. Sollte Ihnen, liebe Leser, also einmal eine Online-Anzeige negativ ins Auge fallen, informieren Sie uns bitte umgehend.