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Anstieg bis zu 15 Prozent

Beitragssprünge für Privatpatienten: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Steigende Gesundheitskosten und anhaltend niedrige Zinsen machen den privaten Krankenversicherungen zu schaffen. Jahrelang waren die Beiträge stabil. Jetzt kommt es auf breiter Front zu deutlichen Erhöhungen.

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Christina Bachmann vom 11. November 2020: Regelmäßig überprüfen lassen: Der Blutdruck ist elementar wichtig für die Gesundheit - zu hoch darf er nicht sein. Zu niedrig übrigens auch nicht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++
Teure Gesundheit: Beamte und andere Mitglieder privater Krankenkassen müssen im neuen Jahr deutlich höhere Versicherungsbeiträge bezahlen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Auf der Homepage der „Debeka“, der größten privaten Krankenversicherung Deutschlands mit rund 2,3 Millionen Versicherten, ist die Welt noch in Ordnung. „Möchten Sie auch ein zufriedener Kunde werden?“, heißt es auf einem Bild mit einer hübschen jungen Frau, die im Schneidersitz auf dem Boden sitzt. Und weiter: „Die Debeka hat die zufriedensten Kunden der Branche und belegt in Tests Spitzenplätze.“

Wenig erfreuliche Post

Ob das mit der Zufriedenheit so pauschal noch stimmt? Schließlich haben die Kunden der Versicherung, zum Großteil Beamte, Beamtenanwärter und Referendare, aber auch Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie Arbeitnehmer sowie Ärzte und Studenten, kurz vor dem Jahreswechsel eine wenig erfreuliche Post erhalten. Die Tarife für die private Krankenversicherung steigen zum 1. Januar – und das um durchschnittlich gut 15 Prozent, nachdem sie zuvor vier Jahre stabil geblieben waren.

Damit steht die „Debeka“ nicht alleine da. Andere Versicherungen von der „Allianz“ über die „Generali“ bis zur „Signal Iduna“ folgten auf breiter Front dem Branchenprimus und kündigten ebenfalls Erhöhungen an. Über die gesamte Branche gerechnet erwartet der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) zum Jahreswechsel einen Anstieg um mehr als acht Prozent.

Individuelle Rücklagen

„Die Beiträge zur Krankenversicherung steigen grundsätzlich, weil sich die Behandlungskosten im Gesundheitssystem laufend erhöhen“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Zudem machen der gesamten Branche die seit vielen Jahren niedrigen Zinsen zu schaffen.

Denn anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo die Versicherungsbeiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sowie die Steuerzuschüsse in den Gesundheitsfonds fließen und von dort an die Leistungserbringer im Gesundheitssystem ausbezahlt werden, werden in der PKV für jeden Versicherten in den gesunden Zeiten individuell Rücklagen für die Zeiten mit hohen Ausgaben gebildet.

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem. Während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung stetiger, aber gleichmäßiger steigen, erfolgt die Anpassung bei den Privatpatienten langsamer, aber in Sprüngen. Grund ist, dass eine Erhöhung nur dann erfolgen darf, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert. In manchen Tarifen ist vertraglich ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder.

Versicherer appellieren an den Gesetzgeber

Bleibt der Kostenanstieg unterhalb des Grenzwertes, bleibt die Beitragserhöhung aus, die Beiträge bleiben stabil. Sobald aber der Schwellenwert überschritten wird, kommt es nach Angaben der PKV zu einer „aufholenden Anpassung der Beiträge an die tatsächliche Kostenentwicklung“. Dann wird den Versicherten die allgemeine Teuerung im Gesundheitssystem nachträglich „auf einen Schlag“ in Rechnung gestellt.

Den privaten Versicherern ist diese Regelung schon seit langem ein Dorn im Auge, sie hätten lieber eine stetige Anpassung der Tarife an die Kosten, um die hohen Sprünge zu verhindern. „Doch leider hat der Gesetzgeber dies bisher nicht aufgegriffen.“

Verbraucherschützer raten den Versicherten, sich bei ihrer Versicherung zu erkundigen, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist. So muss jede Kasse einen Standardtarif anbieten, der dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Allerdings hat dies zur Folge, dass bestimmte Leistungen nicht mehr im Versicherungsschutz enthalten sind.

Zudem bringt ein Tarifwechsel oftmals auch eine neue Gesundheitsprüfung mit sich. Grundsätzlich könnte der Versicherte auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Doch dabei besteht die Gefahr, dass die bis dahin angesparten Rückstellungen für das Alter ganz oder teilweise verloren gehen.

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