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Corona-Verordnung für Messen und Kongresse

Die offerta darf trotz dritter Pandemiestufe stattfinden

Die jüngst aktualisierte Corona-Verordnung der Landesregierung hat viele BNN-Leser irritiert. Sie fragten, ob die Verbraucherausstellung offerta nun ausfallen müsse, weil für öffentliche Veranstaltungen maximal 100 Teilnehmer zugelassen sind.

Messe Karlsruhe
Besuchern der offerta soll Fieber gemessen werden. Foto: Rake Hora

Karlsruhes Messe-Chefin Britta Wirtz betonte auf Anfrage, dass es für Messen und Kongressen eine spezielle Verordnung gibt, die nach wie vor gültig sei. Demnach dürfe die offerta stattfinden.

Nachdem die dritte Pandemiestufe in Kraft gesetzt wurde, habe sich die Messegesellschaft erneut mit den Behörden ausgetauscht. Es sei Konsens, dass die offerta bei der derzeitigen Infektionslage im Stadt- und Landkreis Karlsruhe nicht abgesagt werden müsse.

Neu ist laut Wirtz, dass bei den Ausstellern eine berührungslose Fiebermessung stattfindet. Möglicherweise gebe es diese am Eingang auch bei den Besuchern.

Corona-Verordnung Messen

Im Juli hat das Wirtschaftsministeriums und das Sozialministerium eine spezielle Verordnung für Messen, Ausstellungen und Kongresse erlassen. Zur Corona-Verordnung Messen.

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