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Frau niedergestochen

Messerattacke in Mühlacker-Lienzingen: Pforzheimer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Tatverdächtigen

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Mann, der in Lienzingen eine Frau mit einem Messer angegriffen haben soll. Kommt es zur Gerichtsverhandlung?

Bushaltestelle in der Friedenstraße in Lienzingen
Tatort Bushaltestelle: Ein Mann soll in der Friedenstraße in Lienzingen im Juni eine Frau mit einem Messer angegriffen haben. Nun wird ihm versuchten Mord vorgeworfen. Foto: Torsten Ochs

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Tatverdächtigen versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung vor.

Der mutmaßliche Täter, ein 28 Jahre alter Iraker, sitzt seit dem 18. Juni in Untersuchungshaft. Am Tag zuvor soll er kurz vor 12 Uhr an der Bushaltestelle in der Friedenstraße aus dem Bus gestiegen sein und auf die Frau eingestochen haben, die an der Bushaltestelle gewartet hatte.

Die 27-Jährige brach nach dem Angriff zusammen. Lebensgefahr habe laut Polizei nicht bestanden. Passanten kümmerten sich um die Frau, während andere den Mann verfolgten. Dieser warf das Messer weg und rannte in Richtung Schrebergärten. Hier versteckte er sich zeitweise in einem Schuppen.

Die Polizei sperrte den Tatort ab und suchte den Mann mit einem Hubschrauber und einem Personenspürhund. Nach rund drei Stunden wurde der 28-Jährige gefasst. Er habe sich „widerstandslos“ festnehmen lassen, teilte die Staatsanwaltschaft später mit.

Am Tag danach wurde der Tatverdächtige dem Haftrichter beim Amtsgericht Karlsruhe vorgeführt. Die Pforzheimer Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte den Strafbefehl wegen Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr erlassen. Denn der Mann soll die Frau im vergangenen März schon einmal angegriffen haben.

Mann soll Frau im März schon einmal angegriffen haben

Damals hat die Frau Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Gründe für eine Haft hätte damals aber nicht vorgelegen, sagte Henrik Blaßies, Sprecher der Pforzheimer Staatsanwaltschaft. Dazu zählen Flucht-, Wiederholungs- und Verdunklungsgefahr. Das habe sich mit der Tat am 17. Juni aber geändert, so Blaßies.

Plakat an Bushaltestelle
Mit einem Plakat am Tatort in der Bushaltestelle in der Friedenstraße in Lienzingen suchte die Polizei nach Zeugen der Tat. Allerdings hat sich bislang niemand gemeldet. Foto: Torsten Ochs

Die Ermittlungen zogen sich über Monate hin. Grund sei die „erhebliche Schwere“ der Vorwürfe gewesen, so Blaßies. Seit Mittwoch steht aber fest: Die Pforzheimer Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat beim Schwurgericht im Landgericht Karlsruhe Anklage gegen den Tatverdächtigen erhoben.

Vermutliches Tatmotiv: Opfer wollte keine Beziehung mit 28-Jährigem eingehen

Ihm wird vorgeworfen, der Geschädigten am 17. Juni gezielt aufgelauert zu haben, um sie mit einem Messer zu töten. Der Grund: Der 28-Jährige soll verärgert gewesen sein, dass die Geschädigte keine Partnerschaft mit ihm eingehen wollte. Der Tatverdächtige soll die Geschädigte von Maulbronn-Schmie bis Mühlacker-Lienzingen unbemerkt verfolgt haben. An der Bushaltestelle stach er der Frau mit dem Messer zwei Mal in den Rücken.

Opfer muss nach Messerattacke im Krankenhaus notoperiert werden

Als das Opfer schon auf dem Boden lag, soll der Tatverdächtige der Geschädigten noch weitere Messerstiche zugefügt haben, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit. Erst als mehrere Passanten herbeigeeilt seien, soll der Tatverdächtige von der Geschädigten abgelassen haben. Die Frau musste wegen ihrer schweren Verletzungen im Krankenhaus notoperiert werden. Sie hat das Klinikum inzwischen verlassen.

Tatverdächtiger soll Frau mit einem Schirm am Kopf verletzt haben

Neben der Tat vom 17. Juni legt die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen auch zur Last, die Geschädigte im März 2023 durch mehrere Schläge mit einem Schirm gegen den Kopf verletzt zu haben. Zudem soll der Tatverdächtige versucht haben, die 27-Jährige durch Todesdrohungen dazu zu bewegen, ihm Geld zu erstatten für Restaurantrechnungen, die er zuvor in Erwartung einer Liebesbeziehung für die Geschädigte übernommen habe.

Der Tatverdächtige hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht. Ob es zur Gerichtsverhandlung kommt, entscheidet das Landgericht Karlsruhe.

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