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Neue Verfügung

Ab Freitag Corona-Testpflicht in Pforzheimer Kitas

Kinder und Beschäftigte müssen ab dem 14. Mai wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen, um die Einrichtung betreten zu dürfen.

Eine Erzieherin spielt in einer Kindertagesstätte hinter einer Rollbahn mit Kindern.
Ab Freitag, 14. Mai, sind in allen Kindertageseinrichtungen in Pforzheim – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests Pflicht. Foto: Uwe Anspach picture alliance/dpa

Ab Freitag, 14. Mai, müssen Kinder und Beschäftigte in allen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Pforzheim – unabhängig von ihrer Trägerschaft – wöchentlich zwei negative Corona-Tests vorweisen können, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Das teilte die Stadt am Dienstag mit. Die Vorgabe betrifft auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (kurz: TaPIR). So regelt es eine Allgemeinverfügung, die das Landratsamt am Dienstag erlassen hat. Kindertageseinrichtungen im Enzkreis sind derzeit nicht betroffen.

„Die Infektionslage in Pforzheim ist aktuell immer noch besorgniserregend, die ansteckendere britische Virusvariante dominiert inzwischen“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes, Brigitte Joggerst, die Hintergründe. „Die Lage ist nach wie vor gerade in den Kliniken prekär und Kitas waren zuletzt immer wieder Schwerpunkte des Infektionsgeschehens.“

In Kitas ist nur eine Notbetreuung gestattet

Vor diesem Hintergrund sei es notwendig, das Dunkelfeld auszuleuchten und die Zahl der infizierten, jedoch asymptomatischen Personen, die eine Kita betreten, und damit den Viruseintrag so gering wie möglich zu halten. „Regelmäßige und verbindliche Testungen sind hierfür ein probates Mittel, das in seiner Wirkung über die bisherigen freiwilligen Testungen hinausgeht. So gewinnen wir für alle Beteiligten – Personal, Kinder und Eltern – ein höheres Maß an Sicherheit“, lässt Joggerst wissen. Wie bisher ist in den Kindertageseinrichtungen nur eine Notbetreuung gestattet.

Pforzheims Bürgermeister Frank Fillbrunn erklärt: „Mir liegt besonders am Herzen, dass sowohl die Kinder als auch die Beschäftigten in unseren Kitas diese möglichst sicher und verlässlich besuchen können. Wenn alle Kinder und das Personal einer Einrichtung regelmäßig getestet werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit größerer Ausbrüche, aufgrund derer dann ganze Einrichtungen geschlossen werden müssen.“

Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 4. Juni

Die Testungen können mit einer Eigenbestätigung nachgewiesen werden. Selbsttests dafür haben sowohl die Beschäftigten als auch die Eltern für ihre Kinder bereits erhalten; sie werden damit auch weiterhin über die Einrichtungen versorgt. Der Nachweis über einen durchgeführten, negativen Test muss zweimal pro Woche erfolgen; er gilt dann sozusagen als „Eintrittskarte“, ohne ihn ist ein Betreten der Einrichtung nicht möglich. Es solle aber kein Kind an der Tür abgewiesen werden, wenn die Eltern einmal Test oder Bescheinigung vergessen haben, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Die Eltern hätten dann die Möglichkeit, den Nachweis am darauffolgenden Tag nachzureichen.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 4. Juni. Sollte schon vorher an fünf aufeinander folgenden Tagen in der Stadt Pforzheim ein Inzidenzwert von unter 100 erreicht werden, tritt die Regelung vorzeitig außer Kraft. Die Allgemeinverfügung, in der auch für Geimpfte und Genesene Ausnahmen von der Testpflicht geregelt sind, ist im Wortlaut unter den Amtlichen Bekanntmachungen auf den Homepages der Stadt Pforzheim (www.pforzheim.de) und des Enzkreises (www.enzkreis.de) nachzulesen.

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