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Volksverhetzung

Gericht verurteilt 22-jährige Pforzheimerin wegen Hassposts auf Whatsapp

Eine junge Frau aus Pforzheim hat ihren ehemaligen Freund über Whatsapp verunglimpft und auch antisemitische Äußerungen von sich gegeben. Vor Gericht musste sie sich wegen Volksverhetzung verantworten.

Justizia hält eine Waagschale
Im Zorn soll eine junge Frau judenfeindliche Äußerungen über ihren Ex veröffentlicht haben. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Ganz schön teuer kann es werden, mit einem schnellen Post in den sozialen Netzwerken seinem Zorn über das konfliktreiche Ende einer Freundschaft Luft zu machen. Diese Erfahrung hat eine 22-jährige Pforzheimerin jetzt gemacht. Dies umso mehr, als sie im April 2022 in ihrem Whatsapp-Status den Beleidigungen auch noch judenfeindliche Parolen hinzufügte.

Der so gescholtene Ex-Freund machte die beleidigte Leberwurst und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim erließ daraufhin einen Strafbefehl über 120 Tagessätze. Dagegen legte die Frau Widerspruch ein.

Ex-Freund hatte Anzeige zwar zurückgenommen – aber Volksverhetzung wiegt schwerer

Der Post sei geeignet und darauf gerichtet, jemanden im Kernbereich seiner Persönlichkeit und seine Ehre zu verletzen, sagte Staatsanwalt Philipp Lavalle während des Prozesses vor dem Amtsgericht Pforzheim. Er störe überdies die Öffentlichkeit, indem er sich über eine andere Religion verächtlich mache.

Von dem 20-jährigen Schüler sei sie ständig emotional missbraucht worden, sagte die Angeklagte. „Er hat mich kaputt gemacht“, versuchte die junge Frau ihre drastischen Worte zu erklären.

Er hat mich kaputt gemacht.
Angeklagte
vor dem Amtsgericht

Sie sei in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen, in der es ihr sehr, sehr schlecht gegangen sei. So sehr, dass sie schließlich sogar psychologische Hilfe habe in Anspruch nehmen müssen. Sie sei in dieser Zeit zu nichts mehr in der Lage gewesen, habe kaum noch etwas essen können.

Aus ihrer islamischen Radikalisierung heraus habe sie nach einem Punkt gesucht, mit dem sie ihren Ex-Freund am stärksten verletzen könne. In der Zwischenzeit habe sie sich aber von der radikalen Ideologie losgesagt und die ganze Aktion tue ihr sehr, sehr leid.

Ex-Freund schildert Streitgespräche vor der Trennung

Ausführlich schilderte der Ex-Freund das Geschehen aus seiner Sicht. Nachdem er sich einer islamischen Religionsgemeinschaft angeschlossen hatte, sei es bei einer Reihe von Streitgesprächen zu schweren gegenseitigen Beleidigungen gekommen, an denen er sich auch beteiligt habe.

Seinen Strafantrag wegen Beleidigung habe er aber schon am 26. April zurückgenommen, meinte der Zeuge. Das allerdings sei nicht bei der Staatsanwaltschaft angekommen, meinte Richter Andreas Steiner, sodass der Prozess trotzdem ins Rollen gekommen sei.

Zu entscheiden sei deshalb nicht mehr über die Beleidigungen, sondern nur über den Vorwurf der Volksverhetzung, meinte Staatsanwalt Philipp Lavalle. Volksverhetzung könne man aber nicht als Lappalie durchgehen lassen. Dennoch könne er sich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße von 900 Euro vorstellen. Damit werde auch ein Eintrag in das Führungszeugnis vermieden und ein möglicher Stolperstein auf dem Weg ins Berufsleben beseitigt.

Die Angeklagte tat sich mit der Zustimmung erheblich schwerer als Richter Andreas Steiner. Erst nach einer Unterbrechung und Beratung mit ihren Eltern erklärte sie sich bereit, die 900 Euro zu überweisen an den Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt.

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