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Tierhalteverbot

Mann wirft Hund in die Enz: Geldstrafe für Tierquäler

Ein Hundehalter aus Bad Wildbad hatte seinen jungen Hund im Februar mehrere Male in die eiskalte Enz geworfen. Nun muss er eine Geldstrafe zahlen.

Kommt immer wieder vor: Die Polizei und das Veterinäramt gehen häufig Anzeigen wegen Tierquälerei nach, auch in der privaten Hundehaltung.
Die Polizei und das Veterinäramt gehen häufig Anzeigen wegen Tierquälerei nach (Symbolfoto). Foto: Wolfgang Hoppe picture alliance/dpa

Geldstrafe und Tierhalteverbot für den Ex-Hundebesitzer: Weil er seinen Hund Mitte Januar wiederholt in die Enz warf, ein Fließgewässer mit starker Strömung, erhielt der Täter neben dem im Februar verhängten Tierhalteverbot nun auch eine Geldstrafe.

Laut Informationen der Tierschutzorganisation Peta, muss der Mann 60 Tagessätze à 30 Euro leisten.

Nachdem die Organisation Anfang Februar eine Meldung samt Videomaterial erhalten hatte, wandte sie sich an die zuständige Polizeibehörde und das Veterinäramt. Zudem erstattete Peta Strafanzeige gegen den Mann bei der Staatsanwaltschaft Tübingen.

SEK holte den Hund beim Halter ab und brachte ihn ins Tierheim Pforzheim

Auf den Handyvideos war zu sehen, wie ein Mann einen Hund wiederholt in den eiskalten Fluss wirft – auf einer der Aufnahmen sogar von einer Brücke.

Der Täter filmte den Vorgang selbst, um einer anderen Person zu demonstrieren, was das Tier alles „kann“. Der Hund kämpfte dabei merklich mit der Strömung und schaffte es kaum an den steilen Böschungen aus dem Gewässer.

Mitarbeiter des Tierheims Pforzheim mit einem geretteten Hunde.
Der gerettete Hund lebt nach einer Zwischenstation im Pforzheimer Tierheim, wo er auf dem Bild mit Mitarbeitern zu sehen ist, inzwischen bei neuen Haltern. Foto: Torsten Ochs

Nachdem die Polizei alarmiert worden war, holte ein Spezialeinsatzkommando (SEK) den sieben Monate alten Hund beim Halter ab. Er wurde im Pforzheimer Tierheim betreut, bis er auf einen Pflegeplatz wechseln konnte.

„Wir sind dankbar, dass die Behörden konsequent durchgegriffen haben, denn Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“, so Peter Höffken, Fachreferent bei Peta.

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