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Von Abwasser bis Heizkraft

Pforzheim setzt auf städtische Beteiligungen an Unternehmen

Städtische Beteiligungen an Unternehmen und Ausgliederungen in Eigenbetriebe haben Vor- und Nachteile. In Pforzheim hat sich das Modell aber bewährt, viele Positivbeispiele sprechen dafür.

Beispiel einer gelungenen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen mit städtischer Beteiligung: Im Zuge der Wärmestrategie wurden Heizkraftwerk Pforzheim GmbH und Stadtwerke Pforzheim verschmolzen - mit Zustimmung des Gemeinderats
Städtische Beteiligung: Im Zuge der Wärmestrategie wurden Heizkraftwerk Pforzheim GmbH und Stadtwerke Pforzheim verschmolzen - mit Zustimmung des Gemeinderats Foto: Stefan Friedrich

Vor einigen Wochen erst haben die Stadtwerke Pforzheim die Heizkraftwerke geschluckt – mit Zustimmung des Pforzheimer Gemeinderats, der darüber entschieden hatte. Es ist ein Beispiel dafür, wie die Stadt die Erfüllung kommunaler Aufgaben auf Eigenbetriebe oder Beteiligungen übertragen kann.

Noch dazu eines, das aus Sicht des stellvertretenden Stadtkämmerers Roland Horak zeigt, „wie in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und ihren Gesellschaften wichtige und zukunftsträchtige Ziele zum Wohle der Stadtgesellschaft umgesetzt werden“.

Ein anderes findet sich etwa im Bereich der Stadtentwässerung, die seit 2004 über einen Eigenbetrieb organisiert wird. Im Sommer hat man mit der vierten Reinigungsstufe eine der deutschlandweit modernsten Abwasseranlagen für kommunales Abwasser in Betrieb genommen.

Stadt Pforzheim ist an mehreren Unternehmen beteiligt

Hohe Investitionen lassen sich über den Eigenbetrieb auch gegenüber dem Gebührenzahler besser dokumentieren, erklärt Horak die Vorteile einer Ausgliederung in bestimmten Fällen. Mancher Experte sieht bei den Beteiligungen aber auch Nachteile.

Aktuell ist die Stadt an diversen Unternehmen mit mindestens 25 Prozent beteiligt: von der Jugendmusikschule über die Stadtbau und der Südwestdeutsche Kammerorchester GmbH bis zur Pforzheim Kongress- und Marketing GmbH.

Dazu kommen mit den Verkehrs- und Bäderbetrieben, der bereits erwähnten Stadtentwässerung und dem Wirtschaft- und Stadtmarketing drei Eigenbetriebe, sowie Mitgliedschaften in Zweckverbänden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Man wird nicht selten flexibler und kann schnellere Entscheidungen treffen
Jörg Henkes, Verwaltungshochschule Kehl

Es ist eine Konstruktion, die in solchen und ähnlichen Formen für Städte grundsätzlich attraktiv ist, sagt Jörg Henkes, der an der Verwaltungshochschule Kehl unter anderem Kommunales Finanzmanagement lehrt.

„Man wird nicht selten flexibler und kann schnellere Entscheidungen treffen“, erklärt er und sieht einen weiteren großen Vorteil in solchen Konstruktionen: „Ausgegliederte Einheiten mit spezialisiertem Personal an der Spitze sind oft effizienter. Und für Kredite braucht es keine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.“

Vor allem aber lässt sich die Finanzlage eines jeden Unternehmens sehr viel besser nachvollziehen, betont Horak. Dazu kommt: Dank einer eigenen Verwaltungseinheit lasse sich die Zusammenarbeit zwischen den ausgelagerten Bereichen und der Verwaltung im Rathaus „so effizient wir möglich“ gestalten.

Immer mit dabei ist der Gemeinderat, der als oberstes Gremium „selbstverständlich darüber wacht, dass auch in den ausgelagerten Bereichen das Thema Bürgerfreundlichkeit ernst genommen wird“, sagt Horak.

Der Dienstleistungsgedanke genieße hohe Priorität. Sollten Probleme auftauchen, kann der Gemeinderat ebenso eingreifen und im Sinne der Bürger nachsteuern, wie er auch wichtige Grundsatzentscheidungen treffen darf.

Modell hat auch Nachteile

Selbst wenn die Unternehmen formal über eigene Organisationsstrukturen – also über Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung – sowie eigene Entscheidungsprozesse verfügen.

Bei allen Vorteilen spricht Henkes auch von Nachteilen bei Beteiligungen und Eigenbetrieben. „Im städtischen Haushalt sieht man schließlich nicht, was eine GmbH macht, dazu müsste man sich den Beteiligungsbericht ansehen, der dem Transparenzdefizit wieder abhilft“, bemerkt er.

Das heißt also: „Es geht auf den ersten Blick Transparenz verloren.“ Zudem eignet sich eine Auslagerung öffentlicher Aufgaben nicht überall, sagt auch Horak. Besonders Aufgaben im sogenannten hoheitlichen Bereich – dazu zählt beispielsweise das Standesamt – „eignen sich eher nicht für eine Ausgliederung, weil damit keine Vorteile verbunden wären.“

Für ausgewählte Bereiche wie beispielsweise die Energieversorgung oder der soziale Wohnungsbau dagegen habe es sich für die Stadt nicht zuletzt „aufgrund kürzerer und schnellerer Entscheidungswege bewährt, die Leistungen in eigenständigen Gesellschaften zu erbringen.“

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