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Entscheidung vor Gericht

Pforzheimer Stadtwerke-Prozess: Kündigung von Heidt war rechtens

Sensationelle Wende im Pforzheimer Stadtwerke-Prozess um die Kündigung von Geschäftsführer Roger Heidt. Laut Urteil des Landgerichts Karlsruhe war der fristlose Rauswurf rechtens.

Roger Heidt, der abberufene Chef der Stadtwerke Pforzheim und frühere Erste Bürgermeister von Pforzheim, hat gegen seine Abberufung geklagt.
Roger Heidt, der abberufene Chef der Stadtwerke Pforzheim und frühere Erste Bürgermeister von Pforzheim, hat gegen seine Abberufung geklagt. Foto: Herbert Ehmann

Die Auswärtige Kammer des Landgerichts Karlsruhe in Pforzheim hat entschieden: Ex-Stadtwerke-Chef Roger Heidt (CDU) und ein damaliger Co-Geschäftsführer wurden zurecht vom Aufsichtsrat des städtischen Tochterunternehmens gefeuert.

Das ist das Ergebnis einer Entscheidung vom Donnerstag in Pforzheim. Landgerichtssprecher Tobias Spirgath sagte dieser Redaktion auf Anfrage: „Es gab ausreichende Gründe für die Kündigungen, es geht um die Verletzung von Informations- und Berichtspflichten.“

Heidt war bis zu seinem Wechsel zu dem Versorger im Oktober 2016 acht Jahre lang Erster Bürgermeister der Stadt Pforzheim und zudem Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke.

Stadtwerke-Chef Marquard kann sich bestätigt fühlen

Das Urteil stellt eine sensationelle Wende im langwierigen Pforzheimer Stadtwerke-Prozess dar. Schon seit 2019 läuft die Klage der ehemaligen Geschäftsführer. Zunächst hatte das Gericht unter dem Vorsitz des damals zuständigen Richters mehrfach im Sinne der Kläger entschieden – im vorgelagerten sogenannten Urkundenverfahren. Zudem hatte er dem Unternehmen eine außergerichtlichen Einigung ans Herz gelegt.

Ein solcher Vergleich wurde dann zwar unter Führung von Pforzheims Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) ausgehandelt. Er soll aber nach Informationen unserer Redaktion am Veto des neuen Stadtwerke-Chefs Herbert Marquard gescheitert sein. Der neue starke Mann der Stadtwerke kann sich nun bestätigt fühlen.

Zahlungen an die Geschäftsführer nach der fristlosen Kündigung, aufgrund der „Vorbehaltsurteile“, müssen nun gegebenenfalls an das Unternehmen zurückerstattet werden.

Für die Vorsitzende Richterin Claudia Bracher ist erwiesen, dass die damaligen Chefs ihre Pflicht, Anteilseigner und Aufsichtsrat über wesentliche Entwicklungen zu informieren, verletzt haben. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, die wesentlichen Informationen hätten schon lange vor der fristlosen Kündigung vorgelegen.

Empfindliche Folgen für unterlegene Kläger

Der Aufsichtsrat hatte die Kündigungen im Januar 2019 damit begründet, dass Heidt und sein Kollege zu spät über Einnahmeausfälle und Ergebnisverschlechterungen unterrichtetet hätten.

Im Vorfeld hatte es große Irritationen über Millionenverluste im Telesales-Geschäft gegeben. Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) musste auf eine bereits im Haushalt eingeplante Gewinnausschüttung von 6,5 Millionen Euro verzichten.

Hat das erstinstanzliche Urteil Bestand, hat dies empfindliche Folgen für die beiden Ex-Geschäftsführer. Sie erhalten dann keinen finanziellen Ausgleich und müssen zudem die Prozesskosten tragen.

Von den Beteiligten lag zunächst noch keine Reaktion vor.

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