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Bekannte Masche

Telefonbetrüger erbeuten nach Schockanruf im Enzkreis mehrere Tausend Euro

Weil ein Mann einem vermeintlich in Haft kommenden Verwandten helfen wollte, ließ er sich am Telefon zur Übergabe mehrerer Wertgegenstände überreden. Bei den Anrufern handelte es sich um Betrüger.

Ein Mann hält einen Telefonhörer in der Hand.
Mit einer Masche haben Betrüger am Dienstag einen Mann aus dem Enzkreis am Telefon betrogen (Symbolbild). Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Illustration

Durch einen am Telefon geschilderten vorgetäuschten Unglücksfall sind Betrüger am Dienstagmittag an mehrere Wertgegenstände eines im Enzkreis wohnenden Mannes zu gelangt. Wie die Polizei mitteilte, wurde der Geschädigte zwischen 12 und 14 Uhr zunächst von einem angeblichen Staatsanwalt angerufen, wobei gegenüber dem Mann vorgetäuscht wurde, eine nahe Verwandte habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht.

Zur Abwendung der drohenden Haft der Verwandten sei die Bezahlung einer Sicherheitsleistung erforderlich. Nachdem der Mann gegenüber dem Anrufer Informationen über seine finanziellen Verhältnisse preisgab, wies ihn jener an, mehrere seiner Wertgegenstände nach Pforzheim zum Amtsgericht zu bringen. Während der Anfahrt änderte der angebliche Staatsanwalt den Übergabeort vom Amtsgericht in die Salierstraße. Dort übergab der Mann schließlich seine Wertgegenstände einer bislang unbekannten Frau. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.

Die Abholerin wird beschrieben als eine etwa 40-jährige, 1,65 bis 1,70 Meter große Frau, die mit einem Rock, einem Blazer und einem hellen Hut bekleidet gewesen sein soll.

Hinweise erbeten

Die zuständige Kriminalpolizeiinspektion für Betrug in Calw hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die Hinweise auf die Abholerin geben können, sich unter der Rufnummer (0 72 31) 1 86 44 44 beim Kriminaldauerdienst zu melden.

Darüber hinaus gibt die Polizei folgende Hinweise und Verhaltenstipps: 

-Die Polizei holt keine Wertgegenstände oder Bargeld ab!

-Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

-Rufen Sie den Angehörigen, um den es sich in dem Telefonat handeln soll, unter der Ihnen bekannten Nummer an.

-Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

-Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!

-In Deutschland gibt es die Verfahrensweise „gegen Kaution auf freien Fuß“ nicht!

Auch eine grundsätzlich mögliche Sicherheitsleistung wird in der Regel nur von Personen erhoben, gegen die ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde und die in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.

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