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Fan-Vertreter vermuten politisches Kalkül

Empfang am Wildparkstadion Ende Juni: Vier Fans droht ein Bußgeld wegen Corona-Verstößen

Mehrere Hundert Fans haben Ende Juni am Wildparkstadion den direkten Klassenerhalt des KSC gefeiert. Jetzt droht einzelnen von ihnen ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung. Fan-Vertreter vermuten politisches Kalkül dahinter.

Im Freudentaumel: Jubelnd begrüßten die Fans die KSC-Mannschaft nach dem Spiel gegen Greuter Fürth Ende Juni am Wildparkstadion.
Im Freudentaumel: Jubelnd begrüßten die Fans die KSC-Mannschaft nach dem Spiel gegen Greuter Fürth Ende Juni am Wildparkstadion. Foto: Trauden

Der ausgelassene Empfang der KSC-Mannschaft nach dem direkten Klassenerhalt in Fürth Ende Juni am Wildparkstadion hat für einige Fans ein Nachspiel. „Aktuell gehen Briefe von der Polizei bei KSC-Fans ein“, schreibt die Fanhilfe auf ihrer Facebook-Seite. Konkret handele es sich dabei um Anhörungsbögen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung.

Bei dem Empfang hatten sich Hunderte Fans am Wildparkstadion versammelt, laut der damals gültigen Corona-Verordnung durften sich aber nicht mehr als zehn Personen zusammen im öffentlichen Raum aufhalten. Aktuell liegt die Grenze bei 20 Personen. Bei Verstoß gegen die Vorgabe können nach dem aktuellen Bußgeldkatalog zwischen 100 und 500 Euro fällig werden, bei Nichteinhaltung des Abstandsgebotes zwischen 50 bis 250 Euro. Bei den Verstößen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.

Vier Personen hätten anhand von Bild- und Videomaterial vom Empfang durch die Polizei identifiziert werden können, erklärt Ralf Minet, Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Dass noch weitere Fans Post von der Polizei erhalten werden, hält er für unwahrscheinlich. „Das war wohl alles, was man anhand des Materials feststellen konnte.“ In die Ermittlungen seien auch szenekundige Beamte involviert gewesen.

Die Stadt wollte ein Zeichen setzen.
Volker Körenzig, Fanprojekt Karlsruhe

Bei den vier Personen, die identifiziert werden konnten, handelt es sich um Angehörige der Ultra-Szene. Das stößt den Vertretern der Fans sauer auf. „Warum werden immer genau diese Leute rausgepickt?“, fragt Volker Körenzig vom Fanprojekt Karlsruhe. „Das hat ein gewisses Geschmäckle“, findet auch Martin Winter von der Fanhilfe.

Fanhilfe schaltet Anwalt ein

Er schließt nicht aus, dass hinter dem Vorgehen auch politisches Kalkül stecken könnte. Man habe einen Anwalt zurate gezogen, um den Betroffenen bei Bedarf zu helfen. Beide Fanvertreter betonen, dass die Corona-Verordnung sinnvoll sei, „wenn man sie ernst nimmt, dann weiß man, das kein Abstand gehalten wurde“, sagt Körenzig zu dem Empfang am Wildparkstadion.

Das hat ein gewisses Geschmäckle.
Martin Winter, Fanhilfe Karlsruhe

Ihn überrasche aber, dass in der Nachbesprechung mit der Polizei, die an dem Abend vor Ort war, nicht „von größeren Problemen“ die Rede gewesen sei und nun, gut zwei Monate später die Schreiben wegen Ordnungswidrigkeiten bei den Fans eingingen. Er glaubt, dass die Stadt den Anstoß zu den Ermittlungen gegeben habe. „Sie wollte ein Zeichen setzen.“

Dass die Polizei das Bild- und Videomaterial von dem Empfang sichte, um Verstöße gegen die Corona-Auflagen ahnden zu können, sei nur „logisch und konsequent“, erklärt Bernd Wnuck, Pressesprecher der Stadt Karlsruhe. Es sei allgemeiner Konsens, „dass die Corona-Auflagen einzuhalten sind“.

Es muss ein Zeichen gesetzt werden, dass solche Verstöße gegen die Corona-Verordnung nicht hingenommen werden.
Ralf Minet, Sprecher Polizeipräsidium Karlsruhe

Der Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe, Ralf Minet, weist den Vorwurf zurück, dass die Beamten mit den Sanktionierungen bewusst die Ultra-Szene treffen wollen. „Gleichwohl muss ein Zeichen gesetzt werden, dass solche Verstöße gegen die Corona-Verordnung nicht hingenommen werden“, sagt er.

Von einem direkten Einschreiten bei dem Empfang am Stadion habe die Polizei aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zwar abgesehen, um in der konkreten Situation keinen Aufruhr zu verursachen. Doch dass im Nachhinein versucht werde, Verstöße festzustellen und zuzuordnen, sei sinnvoll. Daran habe auch die Stadt ein Interesse gehabt, sagt er und fügt hinzu: „Die Bußgeldstelle ist Herrin des Verfahrens.“

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