Skip to main content

Streikstopp vor Gericht gescheitert

Bahnstreik ab Mittwoch: Welche Züge rund um Karlsruhe noch fahren werden

Die Bahn scheitert mit einer einstweiligen Verfügung gegen den GDL-Streik. Der Plan der Bahn für den Streikzeitraum liegt schon auf dem Tisch.

Ein Regionalzug verlässt den Berliner Hauptbahnhof.
Im Regionalverkehr will die Deutsche Bahn (DB) einen Notfallplan anbieten. Auf einigen Strecken werden allerdings gar keine Züge fahren – hier ein Symbolbild. Foto: Christoph Soeder/dpa

Ab Mittwochmorgen will die Lokführergewerkschaft GDL den Bahnverkehr im ganzen Land möglichst flächendeckend lahmlegen. Die Deutsche Bahn (DB) hatte versucht, das vor dem Frankfurter Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung noch zu verhindern. Sie ist mit diesem Vorhaben gescheitert.

Gegen die Entscheidung ist aber noch eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.

Streik bei der Deutschen Bahn: So sieht der Notfallplan für die Region aus

Parallel hat die DB in den vergangenen Tagen einen Plan B erarbeitet. Auf Einschränkungen bereiten sich auch andere Verkehrsunternehmen im Großraum Karlsruhe vor.

Worauf sich Fahrgäste zwischen Bruchsal, Pforzheim und Baden-Baden einstellen müssen, wenn die Klage nicht erfolgreich ist, fasst diese Redaktion zusammen.

Wann wird genau gestreikt?
Laut GDL-Ankündigung im Personenverkehr von 2 Uhr in der Nacht auf Mittwoch (10. Januar) bis um 18 Uhr am Freitagabend (12. Januar). Den Güterverkehr bestreikt die Gewerkschaft bereits ab 18 Uhr am Dienstagabend.
Welche Regionalzüge werden ausfallen?
Bislang hat die DB nur ihr Notfallkonzept für den ersten Streiktag am 10. Januar festgelegt. Auf den Strecken von Karlsruhe über Offenburg nach Konstanz (RE2), von Pforzheim nach Tübingen (RB74) sowie von Offenburg nach Freiburg (RB26) wird das Bahnunternehmen einzelne Fahrten anbieten. Die Direktverbindung von Karlsruhe nach Basel (RE7) fällt komplett aus. Wie es am 11. beziehungsweise 12. Januar weitergeht, will die Bahn jeweils zwei Tage vorher zur Mittagszeit verkünden.
Wie sieht es mit dem Fernverkehr aus?
Dazu hat sich die DB noch nicht im Detail geäußert. Bei den ersten beiden, deutlich kürzeren Warnstreiks im November und Dezember 2023 fuhren rund 20 Prozent der Fernverkehrszüge. Ähnlich wird es ab Mittwoch sein, teilt die DB mit. Sie bittet Fahrgäste, auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten und will selbst längere Züge mit mehr Sitzplätzen einsetzen. „Dennoch kann eine Mitfahrt nicht garantiert werden“, schreibt die Bahn in einer Pressemitteilung.
Wie können Reisende erfahren, ob ihr Zug fährt?
Die Bahn hat eine Sonderhotline eingerichtet, bei der sich Kunden über aktuelle Auswirkungen des Streiks informieren können. Sie ist unter 08000-996633 erreichbar. Das Unternehmen warnt allerdings schon jetzt vor langen Wartezeiten. Aktuelle Reiseinformationen gibt es außerdem unter www.bahn.de sowie in der „DB Navigator“-App.
Was passiert mit Regionalzügen rund um Karlsruhe, die nicht von der DB betrieben werden?
Sie sind vom Streik nicht direkt betroffen. Go-Ahead hatte erst Ende vergangener Woche verkündet, dass man sich mit der GDL auf einen neuen Tarifvertrag verständigt habe. Das Unternehmen betreibt den IRE1 zwischen Karlsruhe und Stuttgart sowie Verbindungen zwischen der Landeshauptstadt und Würzburg, Nürnberg beziehungsweise Ulm. Go-Ahead hatte sich trotz Bauchschmerzen auf eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden eingelassen – eine der Kernforderungen der GDL, die die DB bislang kategorisch ablehnt. Zugausfälle sind allerdings auch bei Go-Ahead möglich, sollten sich Fahrdienstleiter der DB dem Streik anschließen. Ohne sie wäre die Schienen-Infrastruktur nicht nutzbar.
Was bedeutet das für die Stadtbahnen rund um Karlsruhe?
Dort wird es Ausfälle geben, erklärt KVV-Sprecher Nikolas Lutterbach. Besonders betroffen werden die Linien S4 (Karlsruhe-Heilbronn) sowie S41 (nach Mosbach) und S42 (nach Sinsheim) sein. Auf ihnen kommt Personal der DB Regio zum Einsatz. Ein „Grundangebot“ wolle man aber aufrechterhalten, erklärt das Unternehmen. Zwischen Karlsruhe und Öhringen sollen trotz Streik mindestens stündlich Stadtbahnen fahren. Einige Mitarbeiter der DB Regio werden auch auf den Linien S5, S51, S52, S6, S7, S71, S8 und S81 eingesetzt. Dort rechnet der KVV mit „vereinzelten Fahrtausfällen“. Auf die Linien S1, S11, S12 sowie S2 wirkt sich der Streik hingegen nicht aus. Bei S31 und S32 kann es zu Problemen kommen, falls die DB-Infrastruktur bestreikt wird.
Wird es auch Einschränkungen im Karlsruher Tram-Netz und im Pforzheimer Nahverkehr geben?
Nein. Der Karlsruher Nahverkehr mit den Tram- sowie Buslinien wird wie gewohnt fahren. Das stellt KVV-Sprecher Lutterbach klar. Auch eine Sprecherin des Verkehrsverbunds Pforzheim-Enzkreis (VPE) verweist lediglich auf die Einschränkungen des Regionalverkehrs durch die DB.
Und in der Ortenau?
Dort übernimmt die Südwestdeutsche Landesverkehrgesellschaft (SWEG) große Teile des Regionalverkehrs. Sie ist ebenfalls vom Tarifkonflikt zwischen DB und GDL nicht direkt betroffen. Die Zugverbindungen – etwa zwischen Achern und Ottenhöfen (RB24), zwischen Offenburg und Straßburg (RB25) oder zwischen Offenburg und Freudenstadt (RB20) – sollen wie gewohnt angeboten werden. Eine Einschränkung gilt allerdings auch hier: Wird die von der DB betriebene Infrastruktur bestreikt, können auch die SWEG-Züge nicht fahren.
Warum will die GDL überhaupt streiken?
Die Gewerkschaft fordert unter anderem 555 Euro mehr pro Monat sowie einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich. Knackpunkt ist allerdings die angesprochene Verkürzung der Arbeitszeit um drei Stunden pro Woche.
Was hat die Genossenschaft Fair Train mit dem Streit zwischen DB und GDL zu tun?
Die GDL hat Fair Train vor einigen Monaten gegründet. Sie will damit Lokführer von der Bahn abwerben und zu eigenen Bedingungen wieder an der Unternehmen verleihen. Die Bahn wiederum sieht darin einen Interessenkonflikt. Durch die Gründung von Fair Train werde die GDL selbst zum Arbeitgeber und verliere damit seine „Tariffähigkeit“. Deshalb hat die DB vor kurzem Klage vor dem Landesarbeitsgericht eingereicht.
nach oben Zurück zum Seitenanfang