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Corona-Regeln

Diakonie Baden protestiert in Karlsruhe gegen Maskenpflicht in Einrichtungen

Die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen sorgt weiterhin für Kritik und Proteste. Am Dienstag machten Beschäftigte der Diakonie Baden in Karlsruhe ihrem Ärger Luft.

Menschen mit Plakaten
Protestaktion: Rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie machen am Dienstag auf ihr Anliegen aufmerksam. Sie fordern eine sofortige Abschaffung der Maskenpflicht für Bewohner ihrer Einrichtungen. Foto: Jörg Donecker

Auf dem Karlsruher Bahnhofsvorplatz haben sich rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Einrichtungsleiterinnen und Einrichtungsleiter aus verschiedenen Einrichtungen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe der Diakonie in Baden eingefunden, um gegen, wie sie sagen, „praxisferne Corona-Schutzmaßnahmen“ zu protestieren.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass Tausende Menschen bei Volksfesten eng gedrängt und ohne jegliche Hygieneregelungen feiern dürften, alte und behinderte Menschen dagegen nicht in ihren Gemeinschaftsräumen ohne Masken sein könnten, kritisierte die Diakonie Baden am Dienstag.

Diakonie Baden: Maskenpflicht zutiefst diskriminierend

Die Maskenpflicht sei für die Betroffenen zutiefst diskriminierend. „Die Landesregierung wird aufgerufen, dem Vorbild anderer Länder zu folgen und mögliche Freiräume zum Wohle der Betroffenen zu nutzen“, hieß es weiter.

„In den Pflegeheimen ist es fünf nach zwölf, und es ist nicht mehr tragbar“, stellt Ute Günther fest. „Wir wollen den Bewohnern vor allem die Maskenpflicht nicht mehr zumuten.“ Günther ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Diakonie zuständig und moderiert am Rande der Protestaktion eine Gesprächsrunde mit Betroffenen: Urs Keller, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Baden, betont, dass man das Impfen unterstütze, die Maskenpflicht aber als nicht sinnvoll erachte.

„In unseren Einrichtungen beträgt die Impfquote 99 Prozent“, sagt die Geschäftsführerin der Evangelischen Stadtmission Heidelberg. „Es ist nicht einzusehen, warum unsere Bewohner auf den Gemeinschaftsflächen Masken tragen müssen“, meint sie. „Leider versteht die Politik nicht, dass für diese Menschen das Pflegeheim ihr Zuhause ist.“ Eine Pflegefachkraft aus Weinheim schildert, wie schwer es ist, mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind, zu arbeiten, wenn Masken getragen werden müssen. „Sie nehmen die Maske als Angriff wahr“, sagt er.

Beatrix Vogt-Wuchter, Vorstandsmitglied der Diakonie Baden, ist gleichzeitig auch Angehörige eines Bewohners: „Mein Bruder hat eine geistige Behinderung und versteht nicht, warum er eine Maske tragen soll, außerdem kann er sie gar nicht selbst aufsetzen“, sagt sie. Als besonders schlimm empfindet er es, dass er seine Freunde und Kollegen in der Werkstatt nicht erkennt, wenn alle Maske tragen.

Mein Bruder hat eine geistige Behinderung und versteht nicht, warum er eine Maske tragen soll, außerdem kann er sie gar nicht selbst aufsetzen.
Beatrix Vogt-Wuchter, Vorstandsmitglied der Diakonie Baden

Michael Auen, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Karlsruhe, findet, dass die Menschen in den Einrichtungen nicht noch mehr belastet werden dürfen, während andere Feste feiern und keine Einschränkungen hinnehmen müssen. „Diese Sonderregelungen haben mit der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderung nichts zu tun.“ Die Forderungen lauten also: Keine Maskenpflicht für die Bewohner, keine überbordende Bürokratie und keine praxisfernen Regelungen.

Corona-Schutzmaske darf nur noch im Zimmer abgenommen werden

Die Vorgabe zum Tragen einer Maske beruht auf dem jüngsten Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die Maske darf demnach nur im Zimmer abgenommen werden.

Das Sozialministerium konnte auf Nachfrage zunächst nicht sagen, ob es für Baden-Württemberg rechtlich möglich wäre, hier andere Regelungen zu treffen. „So einfach ist das wohl nicht, dass die Länder das einfach so verfügen könnten“, sagte ein Sprecher.

Sozialminister Manne Lucha (Grüne) ist ebenfalls gegen die Maskenpflicht. „Ich kann Ihren Unmut über diese Regelung in jeder Hinsicht nachvollziehen“, hatte er in einem Schreiben an die betroffenen Einrichtungen gesagt. Die Vorgabe sei weder notwendig, noch mit dem Recht auf Selbstbestimmung und soziale Teilhabe vereinbar.

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