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Grünes Licht im Gemeinderat

Bauen in zweiter Reihe möglich: Karlsbad beschließt Bebauungsplan Gartenstraße

Wohnraum ist knapp und die Gemeinden suchen nach Lösungen. Eine davon ist eine kleinere Abrundung von Baugebieten. Die Gemeinde Karlsbad schafft nun mit dem Bebauungsplan „Gartenstraße“ in Ittersbach die Möglichkeit zur Bebauung in der zweiten Reihe.

Wohnstraße
Mit dem Bebauungsplan „Gartenstraße“ besteht für einen Teilbereich die Möglichkeit, die großzügigen Gartengrundstücke hinter den Häuser in zweiter Reihe zu bebauen. Foto: Gustl Weber

Der dringende Bedarf an weiterem Wohnraum ist unstrittig. Neben der Ausweisung großflächiger Neubaugebiete, deren Umsetzung sich oft länger hinzieht, nutzen Städte und Gemeinden zunehmend die Möglichkeiten der Innenortsverdichtung.

Ein weiterer Weg ist die kleinere Abrundung von Baugebieten. Die letztgenannte Möglichkeit nutzt Karlsbad mit dem vom Gemeinderat einstimmig gefassten Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Gartenstraße“ in Ittersbach.

Damit wird den Anliegern die Möglichkeiten eröffnet, ihre zum Teil recht üppigen Gärten hinter den Häusern als zweite Reihe ab sofort zu bebauen. Der Geltungsbereich erstreckt sich zunächst ab der Drehergasse in Richtung Osten zur Großmüllergasse über nur vier bebaute Anwesen. Hier darf jetzt der hintere Bereich der Hausgärten zweigeschossig bebaut werden.

Bebauungsplan „Gartenstraße“ in Ittersbach: Vertrag mit Anliegern geschlossen

Laut dem Leiter der Karlsbader Bauverwaltung, Joachim Guthmann, wurde mit den jetzt betroffenen Anliegern ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Daraus ergibt sich, dass die Kosten dieses Bebauungsplanes, von den Ingenieurleistungen, Gebühren, Anschlusskosten für Wasser und Abwasser, einschließlich der Zufahrten in vollem Umfang zu deren Lasten gehen.

Die Gemeinde nutzte bei diesem Bebauungsplan die noch junge Regelung des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches Baden-Württemberg. Hier hat das Land die Möglichkeit geschaffen, in einem vereinfachten, beschleunigten Verfahren mit kleineren Gebietsabrundungen kurzfristig Bauland zu schaffen.

Das entsprechende Bebauungsplanverfahren muss bis Ende 2019 förmlich eingeleitet und bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein. Die Regelung wurde allerdings vom Land bereits verlängert. „Wir sind sehr froh, dass der Bebauungsplan Gartenstraße für die nächste Generation die Möglichkeit schafft, zu bauen. Bekanntlich ist der Bauplatzmarkt komplett leergefegt“, sagt Herbert Kronenwett als profitierender Anlieger.

Laut Ortsvorsteherin Heike Christmann fand die Regelung auch im Ortschaftsrat breite Zustimmung. Bereits Ende der 1990er Jahre war in der Gartenstraße ab der Drehergasse bis zur Großmüllergasse die jetzt nur im Teilbereich realisierte Baumöglichkeit im Gespräch. Allerdings fehlte das durchgängige Interesse aller Anlieger.

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