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Einblicke ins Fußball-Business

Verhandlung gegen Spielerberater: Winfried Schäfer wird in Karlsruhe als Zeuge erwartet

Das Amtsgericht Karlsruhe verhandelt wegen des Vorwurfs der versuchten räuberischen Erpressung gegen einen Spielerberater. Der 39-Jährige soll den Sohn des früheren KSC-Trainers Winfried Schäfer bedroht haben.

Der frühere KSC-Trainer Winfried Schäfer wird am Dienstag als Zeuge beim Amtsgericht Karlsruhe erwartet. Das Gericht verhandelt im Fall eines Spielerberaters, dem räuberische Erpressung vorgeworfen wird.
Der frühere KSC-Trainer Winfried Schäfer wird am Dienstag als Zeuge beim Amtsgericht Karlsruhe erwartet. Es geht um räuberische Erpressung. Foto: Farshid-Motahari Bina/dpa

Hauptverhandlung mit Prominenz: Am Dienstag tritt aller Voraussicht nach der frühere KSC-Trainer Winfried Schäfer als Zeuge im Amtsgericht Karlsruhe auf. Auf der Anklagebank sitzt ein 39 Jahre alter Spielerberater.

Er soll laut Anklage versucht haben, von Schäfers Sohn zu Unrecht 60.000 US-Dollar einzuziehen. Wenn er die geforderte Summe nicht bezahle, werde er „Leute schicken, die ihn platt machen“, soll der Angeklagte gesagt haben, als man sich auf dem Parkplatz eines Ettlinger Hotels traf.

Einblicke in Vermittlungspraxis beim Profi-Fußball

Die Hauptverhandlung verspricht interessante Einblicke in die Vermittlungspraxis beim Profifußball. Der angeklagte Berater soll einst zwischen Trainer Winfried Schäfer und dem in Katar ansässigen Fußballclub Al Khor einen Kontakt hergestellt haben.

2021 war Schäfer bei diesem Club zunächst auf Basis eines Vertrags über vier Monate als Coach tätig. Bei den ersten Vertragsverhandlungen war ein katarischer Vermittler, ein Bekannter des Angeklagten, involviert. Dieser Vermittler erhielt für den ersten abgeschlossenen Vertrag auch eine Beraterprovision.

Treffen mit Sohn von Winfried Schäfer auf dem Parkplatz eines Ettlinger Hotels

Im Anschluss kam es auf Initiative von Winfried Schäfer zu einem Folge-Vertrag zwischen dem in Ettlingen ansässigen Fußball-Lehrer und dem Club. Der jetzt Angeklagte forderte 2022 dafür eine Provision.

Dabei war ihm nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusst, dass er auf eine solche Zahlung keinen Anspruch hatte. Der Angeklagte soll den Sohn Schäfers unter einem Vorwand zu dem Treffen auf den Parkplatz gelockt und dort die Drohung ausgestoßen haben. Er wisse, wo die Schäfers wohnten – mit diesen Worten soll er seinen Forderungen Nachdruck verliehen haben.

Das Schöffengericht verhandelt unter Vorsitz des Strafrichters Constantin Hofmann; die mutmaßliche Tat ist angeklagt als versuchte räuberische Erpressung; das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.

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