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7-Tage-Inzidenz stabil unter 100

Gastronomie darf öffnen: Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe wird ab Samstag gelockert

Es darf ein bisschen aufgeatmet werden, auch wenn Kontakte weiter eingeschränkt werden sollen: Im Stadt- und im Landkreis Karlsruhe gelten ab Samstag, 22. Mai, weitere Lockerungen, die eine Reihe von Lebensbereichen betreffen.

Häuser am  Kirchenplatz Ettlingen
Noch ist abgesperrt: Auch am Kirchenplatz in Ettlingen freuen sich Restaurants wie der „Markgrafenkeller“ (links) oder das Eiscafé Pierod auf einen Neustart. Foto: Heidi Schulte-Walter

Ab Samstag tritt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe die Bundesnotbremse außer Kraft. Es gilt folglich die Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes.

Maßgeblich sind die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte, die am Donnerstag (20. Mai) für den Stadtkreis einen Wert von 55,4 und für den Landkreis von 65,8 ausweisen.

Voraussetzung für die Lockerungen war, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt.

Keine Beschränkung im Außenbereich der Gastronomie

Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click-and-Meet-Regelung öffnen. Zulässig wird auch wieder Gastronomie, die von 6 bis 21 Uhr öffnen darf; im Außenbereich gelten dabei keine Personenbeschränkungen. Jedoch gibt es für den Innenbereich Vorgaben, beispielsweise zu Tischabständen und zulässiger Personenzahl.

Öffnen dürfen auch wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, botanische und zoologische Gärten sowie für touristische Zwecke die Beherbergungsbetriebe. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen im Freien mit bis zu 20 Personen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen sind ebenfalls wieder zulässig.

Das Gesundheitsamt erinnert in seiner Pressemitteilung daran, dass wenn nun mit der Öffnungsstufe 1 lange vermisste Aktivitäten wieder möglich werden, Kontakte trotzdem weiterhin, so gut es geht, beschränkt werden sollten und die AHA-Regeln weiter zu beachten sind. „Nur so werden die Erfolge der letzten Wochen nicht gefährdet und perspektivisch weitere Öffnungsschritte möglich“, teilt das Landratsamt mit.

Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin

Auch nach dem Unterschreiten der 100er-Schwelle gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nach wie vor im öffentlichen und privaten Raum nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen.

Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

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