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VBK-Aufsichtsrat tagt im Mai

Debatte um Straffreiheit für Schwarzfahren in Karlsruhe geht weiter

Der Karlsruher Gemeinderat stimmte dafür, dass Schwarzfahren künftig nicht mehr zur Strafanzeige gebracht werden soll. Nach der Entscheidung gibt es viele Reaktionen.

Ein Kontrolleur des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) überprüft mit einem Handlesegerät die Fahrkarte eines Fahrgastes.
Wer dreimal in drei Jahren ohne Ticket erwischt wird, muss in Karlsruhe mit einer Strafanzeige rechnen. Das könnte sich bald ändern. Foto: Uli Deck/dpa

Nach der jüngsten Gemeinderatsentscheidung rund um den Verzicht auf Strafanzeigen nach wiederholtem Schwarzfahren bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK) geht die Debatte weiter.

Der Gemeinderat hatte sich in seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, dass wiederholtes Schwarzfahren nicht mehr zur Anzeige gebracht werden soll. Eine entsprechende Empfehlung soll an den Aufsichtsrat der VBK gegeben werden. Der Antrag der Linken wurde mit Stimmen von Grünen und SPD angenommen. Zuvor hatten Verwaltung und VBK sich dagegen positioniert.

Bereits kurz nach der Entscheidung gab es Kritik aus Reihen von FDP, CDU und der Fraktionsgemeinschaft aus Freien Wählen und Für Karlsruhe. „Alle Aussagen sind unrichtig“, kontert die Fraktion der Linken in einer Stellungnahme.

Karlsruher Linke fordert mehr Verhältnismäßigkeit

Die Fraktion verweist darauf, dass es sich bei Paragraf 265a Strafgesetzbuch um ein sogenanntes Antragsdelikt handele. Also ein Vergehen, dass nur verfolgt werde, wenn ein Geschädigter dies zur Anzeige bringt. „Die Verkehrsbetriebe können auf eine Anzeige verzichten – dies fordert der Antrag – und so passiert dies in anderen Städten Deutschlands auch“, so die Stellungnahme weiter.

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Linken unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit zwischen verschiedenen Strafen. Als Beispiel führte Linken-Stadträtin Mathilde Göttel in ihrer Rede bei der jüngsten Sitzung das Parken ohne Parkticket an.

Dies koste maximal 40 Euro und könne hundertmal wiederholt werden. Fahren ohne Ticket im ÖPNV koste 60 Euro, und nach dem dritten Mal drohe eine Strafanzeige. „Da muss man sich wirklich fragen, ob hier die Relationen stimmen“, so Göttel.

Die Strafverfolgung im Bereich der Beförderungserschleichung ist teuer.
Deutscher Richterbund
in einer Stellungnahme

Gleichzeitig verweist Göttel auf eine Mehrfachbelastung der Justiz. In der Tat ist es so, dass sich auch der Deutsche Richterbund für eine Reform des Paragrafen ausgesprochen hat. „Die Strafverfolgung im Bereich der Beförderungserschleichung ist teuer. Sie belastet Staatsanwaltschaften und Gerichte, aber auch die Justizvollzugsanstalten, in denen die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt wird“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Richterbundes von Mitte 2023.

Der Richterbund spricht sich für eine Reform des Paragrafen aus. „Ergänzt werden könnte die Reform durch Sozialmaßnahmen, die bedürftigen Menschen die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr ermöglichen“, so die Stellungnahme weiter.

Hier setzen auch die Linken an. Die Fraktion will in „naher Zukunft“ einen Antrag zur konkreten Gestaltung eines Mobilitätspasses – eine kommunale Nahverkehrsabgabe – in Karlsruhe stellen.

Kritik von der Jungen Union

Kritik kommt indessen von der Jungen Union. In einer Pressemitteilung teilen die Kreisverbände aus Stadt- und Landkreis mit, dass sie die Entscheidung ablehnen. „Die links-rot-grüne Karlsruher Gemeinderatsmehrheit schützt und hofiert Schwarzfahrer. Der Millionenschaden durch Schwarzfahrer muss zum Schluss durch die zahlreichen ehrlichen Fahrgäste ausgeglichen werden. Das ist unsolidarisch“, so Kreisvorsitzender Tobias Bunk.

Die Junge Union befürchte, dass die Entscheidung Auswirkungen auf die gesamte Region haben könnte. Die Kreisverbände wollen sich dafür einsetzen, dass die Karlsruher Entscheidung „keine Auswirkungen auf den Landkreis Karlsruhe“ habe. Mit einer entsprechenden Forderung habe man sich bereits an Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) gewandt.

Die Linken gehen indes davon aus, dass der Beschluss des Gemeinderats in der kommenden Aufsichtsratssitzung der VBK entsprechend angenommen werde. „Aus unserer Sicht ist es, ungeachtet seiner persönlichen Sichtweise, Aufgabe des Oberbürgermeisters und ebenfalls Aufsichtsratsvorsitzender der VBK, diesen Beschluss herbeizuführen“, so die Fraktion.

Die nächste Sitzung des VBK-Aufsichtsrates findet im Mai statt.

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