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Fehlende rechtliche Grundlage

Bebauungsplan kann zur Verhinderung eines Bordells in der Karlsruher Ottostraße nicht geändert werden

Seit ein Immobilienbesitzer die Genehmigung für ein Bordell in Karlsruhe-Durlach hat, gibt es regelmäßig Initiativen zum Stopp des Projekts.

Immobilie "Bayrak International" in der Durlacher Ottostraße 4
Für die Immobilie an der Ottostraße sucht Eigentümer Kerem Bayrak einen Geldgeber oder Käufer. Foto: Rake Hora

Eine Änderung des Bebauungsplans an der Ottostraße zur Verhinderung eines möglichen Großbordells steht für das Stadtplanungsamt nicht zur Debatte. Eine solche Änderung sei nur wegen einer „planerischen Feinsteuerung aus besonderen städtebaulichen Gründen“ zulässig, teilt die Stadt in einer Stellungnahme auf einen SPD-Antrag im Gemeinderat mit.

Solche Gründe seien in diesem Gebiet auch wegen der Einschätzung, die bei der Erstellung eines Vergnügungsstättenkonzepts getroffen wurde, nicht darstellbar. Bei der Ottostraße wurde die Gefahr eines sogenannten Trading-Down-Effekts durch Spielhallen oder Sex-Betriebe nämlich nicht erkannt, deshalb gab es auch keine Empfehlung für ein Bordell-Verbot.

Großbordell in Durlach möglich? SPD Karlsruhe will Bebauungsplan ändern lassen

Die SPD hatte in ihrem Antrag eine mögliche Änderung des Bebauungsplans zur geordneten Weiterentwicklung des Gewerbegebiets um die Ottostraße ins Spiel gebracht.

Außerdem solle sich die Wirtschaftsförderung mit den ansässigen Firmen über ihre Zukunftspläne für das Gebiet unterhalten. Der Antrag wurde vom Gemeinderat in den Planungsausschuss verwiesen, dort wird er am Donnerstag, 6. Juli, diskutiert.

Firmenvertreter wollen Gewerbegebiet Killisfeld aufwerten

Eine Interessengemeinschaft mit Firmenvertretern aus dem Gewerbegebiet Killisfeld habe sich bereits mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Frank Mentrup gewandt und um ein Gespräch gebeten, heißt es in der Stellungnahme.

Und weiter: „Die Stadtverwaltung hat den Wunsch zu einem Austausch aufgenommen. Aus Sicht der Verwaltung ist das Anliegen nach einem attraktiven Umfeld ein berechtigtes Interesse, das ernst genommen wird.“

Besitzer Kerem Bayrak ist bereits mehrfach zurückgerudert

Und was macht Kerem Bayrak? Der Besitzer der leer stehenden Immobilie an der Ottostraße 4, der die Diskussion um die Zukunft des Gewerbegebiets mit seinem Antrag auf die Einrichtung eines Bordells erst ins Rollen gebracht hat, ist seither schon mehrfach zurückgerudert. Er wolle eigentlich gar kein Bordell, so Bayrak gegenüber dieser Redaktion, sondern die Immobilie am liebsten verkaufen oder selbst zu einem Hotel oder einem Bürozentrum ausbauen.

Bislang scheiterten solche Ideen laut Bayraks Angaben an den Banken. Branchenkenner mutmaßten gegenüber der Redaktion, dass Bayrak mit der Bordell-Debatte lediglich den Preis für die Immobilie in die Höhe treiben wolle.

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