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Eilantrag abgewiesen

Waldseilpark Durlach darf trotz Niederlage vor Gericht öffnen

Tennisplätze sind offen, Kletterparks nicht. Das ist ungerecht, sagt der Durlacher Waldseilpark-Betreiber Jochen Brischke. Sein Eilantrag zum Öffnen war aber nicht von Erfolg gekrönt.

Waldseilpark
Waldseilpark-Betreiber Jochen Brischke hatte beim Verwaltungsgericht Klage für die Öffnung der Kletteranlage eingereicht. Foto: Jörg Donecker

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag zur Öffnung des Waldseilparks auf dem Durlacher Turmberg abgelehnt. Wegen der Auslegung der Corona-Verordnung durch die Stadt Karlsruhe hatte Waldseilpark-Betreiber Jochen Brischke hatte geklagt. Die Stadt Karlsruhe hatte den Kletterpark wie von der Landesregierung empfohlen als Freizeiteinrichtung eingestuft und den Betrieb untersagt.

Brischke wollte erreichen, dass der Waldseilpark wie Tennis- oder Golfplätze als weitläufige Sportanlage betrachtet und ein Betrieb unter Einhaltung der Hygienevorgaben gestattet wird.

In anderen Kommunen sei das der Fall gewesen, begründete der Betreiber gegenüber den BNN sein juristisches Bemühen um eine Ausnahmegenehmigung.

Wegen sinkender Inzidenz darf der Waldseilpark Durlach wieder öffnen

Nach Einschätzung der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Stadt aber richtig gehandelt. Weil bei 7-Tage-Inzidenzen über 100 die von der Bundesregierung angeordnete Notbremse greife, könne keine Ausnahme von der Landesregelung erteilt werden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Brischke die Klage trotz der geringen Erfolgsaussichten aufrechterhält oder doch zurückzieht, konnte er am Donnerstag auf Nachfrage der BNN noch nicht sagen. Weil die Inzidenz seit fünf Tagen wieder unter 100 liegt, darf der Waldseilpark ab Samstag ohnehin wieder für 20 getestete, geimpfte oder genesene Teilnehmer öffnen.

Die Kontrolle ist mit einem großen Aufwand verbunden.
Jochen Brischke, Waldseilpark-Betreiber

Spätestens ab dem 1. Juni will Brischke von diesem Recht auch Gebrauch machen. „Die Kontrolle ist aber mit einem großen Aufwand verbunden. Bei Sportanlagen gibt es andere Vorgaben und vielleicht auch eine Zulassung für mehr Besucher unter 14 Jahren“, so Brischke. „Also ein großer Teil unserer Zielgruppe.“

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