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Sinkende Inzidenz

Gastronomie, Freibäder und Museen: Das gilt ab Samstag in Karlsruhe

Am Donnerstag war der fünfte Werktag in Folge unter 100 – ab Samstag greifen damit die in der Corona-Verordnung vorgesehenen Lockerungen auch in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.

Zwei Männer bereiten Tische auf dem Ludwigsplatz vor.
Wie auf dem Karlsruher Ludwigsplatz bereiten sich viele Gastronomen auf die Öffnung vor. Ab Samstag dürfen sie drinnen wie draußen Gäste empfangen – mit aktuellem Test, Impf- oder Genesenen-Nachweis. Foto: Jörg Donecker

Es ist geschafft: Am Donnerstag lag die 7-Tage-Inzidenz sowohl für die Stadt Karlsruhe als auch für den Landkreis am fünften Werktag in Folge unter 100. Damit tritt nicht nur die Bundesnotbremse außer Kraft, sondern es greifen ab Samstag auch die vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Lockerungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe.

Bis zum vergangenen Samstag lag der Mittelwert der täglichen Corona-Neuinfektionen in der Stadt seit dem 8. April (88,1), im Landkreis seit dem 7. April (97,5), stets über der 100er-Marke, die in Karlsruhe erstmals in der Pandemie Ende Oktober 2020 gerissen worden war. Vor gut einem Jahr übrigens lag die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt bei 0,3 (27. Mai 2020).

Dahin ist es nach einem Pandemie-Jahr noch ein gutes Stück. Setzt sich der Fall der Inzidenz aber derart fort wie in den vergangenen Tagen, könnte bald deutlich weitreichender gelockert werden. BNN-Redakteur Gerhard Wolff beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Lockerungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, die ab diesem Samstag möglich sind.

Lockerungen in Karlsruhe: Welche Kontaktbeschränkungen gelten nun?

Für Treffen im öffentlichen oder privaten Raum gilt ab Samstag die Faustregel „2 = 5“, heißt: zwei Haushalte, maximal fünf Personen. Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag sowie genesene und vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.

Welche Corona-Regeln gelten für die Gastronomie?

Restaurants dürfen wieder öffnen – und zwar innen wie außen. Zunächst allerdings nur bis 21 Uhr. Zudem ist der Zutritt, und zwar egal ob im Außen- oder Innenbereich, nur per Nachweis möglich: Vollständig geimpft, genesen oder mit negativem Schnelltest. Nur für Kinder bis sechs Jahren zählt dies nicht. Im Restaurant oder im Biergarten gelten die gültigen Kontaktbeschränkungen.

Wie im vergangenen Jahr müssen die Gastronomen die Kontakte ihrer Gäste dokumentieren, Tische müssen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sein. Für den Innenbereich gilt: ein Gast pro 2,5 Quadratmeter. Clubs wie Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Bleibt die Inzidenz innerhalb der nächsten 14 Tage stabil unter 100, darf bis 22 Uhr geöffnet werden.

Was bedeuten die Lockerungen für den Einzelhandel in Karlsruhe?

Dort gilt im Prinzip weiterhin „Click&Meet“, allerdings ist eine Terminvereinbarung – die vorab oder direkt an der Tür gemacht werden kann – nicht mehr zwingend erforderlich ist. Pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ist jetzt ein Kunde mit Termin und ohne Test möglich.

Oder: zwei Kunden ohne Termin, aber mit Test beziehungsweise Impf- oder Genesenen-Nachweis. Geschäfte für den täglichen Bedarf, dazu zählt auch der Buchhandel, bleiben wie gehabt offen.

Kultur und Freizeit: Was ändert sich bei Sport und Veranstaltungen?

Im Außenbereich sind Kulturveranstaltungen (Opern, Theater, Konzerte, Filme) mit maximal 100 Besuchern mit Abstand erlaubt. Auch Museen, Archive und Gedenkstätten können öffnen, hier gilt: eine Person pro 20 Quadratmeter. Gleiches gilt für den Zoo, der im Rahmen der Bundesnotbremse ja bereits öffnen durfte. Innen-Veranstaltungen bleiben untersagt und damit sind auch Kinos in der ersten Öffnungs-Stufe noch zu.

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist für bis zu 20 Personen in den Außenbereichen von Sportanlagen gestattet. Bei Kursen an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen sind innen bis zehn Personen, außen bis 20 Personen erlaubt. Dies gilt nicht für Tanz- und Sportkurse. Freibäder dürfen ebenfalls öffnen (eine Person pro 20 Quadratmeter).

Für alle Bereiche gilt: Einlass oder Teilnahme nur mit Test-, Impf- oder Genesen-Nachweis. Zudem sind Hygienemaßnahmen einzuhalten und es muss eine Kontaktdokumentation gewährleistet sein.

Friseur und andere Dienstleistungen: Was ändert sich im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?

Wer das will: ja. Anbieter körpernaher Dienstleistungen – eben zum Beispiel Sonnenstudios – dürfen wieder öffnen. Es gilt Maskenpflicht für alle. Notwendig ist zudem eine vorherige Terminbuchung. Der Friseur-Besuch ist nun wieder ohne tagesaktuellen Test möglich. Ausnahme: ein Rasur-Termin. Prostitution bleibt verboten.

Weitere Lockerung oder Verschärfung der Corona-Regeln: Wie geht es weiter?

Drei Möglichkeiten gibt es. Wird die 100er-Marke an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschritten oder steigt der Wert an 14 aufeinanderfolgenden Tagen, werden die Lockerungen zurückgenommen und greift die Bundesnotbremse wieder.

Stabilisiert sich innerhalb der nächsten 14 Tage die 7-Tage-Inzidenz unter 100 und besteht eine sinkende Tendenz, greift Stufe 2 des baden-württembergischen Lockerungsfahrplans. Dann dürften zum Beispiel Kinos öffnen und wären auch Kulturveranstaltungen innen erlaubt (bis maximal 100 Personen). Auch Wellnessbereiche könnten öffnen.

Nach weiteren 14 Tagen stabil unter 100 käme der letzte Schritt. Liegt der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 50er-Marke, winken zudem weitere Öffnungsschritte. Für den Einzelhandel etwa ein kompletter Wegfall der Testpflicht, auch Museen oder Zoos könnten ohne Auflagen öffnen und die Kontaktbeschränkungen würden weiter gelockert.

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