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Fünfter Tag über Inzidenz zehn

In Karlsruhe wird die Corona-Bremse wieder angezogen

Nach fünf Tagen mit einer Inzidenz über zehn müssen in Karlsruhe einige der jüngsten Lockerungen wieder zurückgenommen werden. Was jetzt gilt.

Im Gesundheitsamt werden wegen der Mutanten mehr Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet..
Im Gesundheitsamt werden wegen der Mutanten mehr Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet.. Foto: Jörg Donecker

10,3 – 10,3 – 10,6 – 10,3 – 10,9: Weil die 7-Tage-Inzidenz im Stadtkreis Karlsruhe am Mittwoch den fünften Tag in Folge knapp über zehn lag, müssen am Tag nach der offiziellen Bekanntgabe durch das Gesundheitsamt einige der jüngsten Lockerungen zurückgenommen werden.

Bereits ab diesem Donnerstag sind deshalb private Kontakte nur noch für maximal 15 Personen aus vier verschiedenen Haushalten erlaubt (bisher bis zu 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten). Geimpfte und Genesene werden dabei aber nicht mitgerechnet, außerdem werden Paare, die nicht zusammenwohnen, als ein Haushalt gezählt.

Bei privaten Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten sinkt die maximale Besucherzahl von 300 auf 200. Unabhängig von der Inzidenz müssen die Kontaktdaten der Besucher erhoben sowie ein Hygienekonzept erstellt werden. Bei Feiern in geschlossenen Räumen muss zudem der 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erbracht werden.

Weniger Besucher erlaubt

Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Konzerten, Sportwettkämpfen oder Straßenfesten sind im Freien nur noch 750 anstatt 1.500 Besucher zugelassen. Ab 200 Besuchern gilt neben Hygienekonzept und Kontaktdatenermittlung auch die Maskenpflicht.

Bei Festen, Kulturveranstaltungen und beim Wettkampfsport in geschlossenen Räumen sinkt die maximal erlaubte Besucherzahl von 500 auf 250 Personen. Wer 60 Prozent der erlaubten Raumkapazität ausnutzen und auf das Abstandsgebot verzichten will, muss von seinen Besuchern den 3G-Nachweis einfordern.

Bei Messen wird die Besucherzahl bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 ebenfalls reduziert. Dann ist im Freien sowie in geschlossenen Räumen ohne 3G-Nachweis lediglich noch eine Person pro sieben Quadratmeter Ausstellungsfläche und mit 3G-Nachweis eine Person pro drei Quadratmeter erlaubt.

Discos und Clubs dürfen nicht mehr öffnen

Discos und Clubs dürfen ab einer Zehner-Inzidenz gar nicht mehr öffnen. Im Prostitutionsgewerbe dürfen sich nur noch zwei Personen in einem Raum aufhalten. Und in Gaststätten gilt ein generelles Rauchverbot.

Für den Vereinssport, Kultureinrichtungen wie Museen und Galerien, Beherbergungsbetriebe, Einzelhandel, Betriebskantinen, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Kosmetikstudios sowie den touristischen Verkehr gibt es nach dem Anstieg über die Zehner-Schwelle keine weiteren Einschränkungen. Hier sind je nach Betriebsart noch Hygienekonzepte, die Ermittlung der Kontaktdaten und ein 3G-Nachweis notwendig.

Zurückgenommen werden die verschärften Beschränkungen erst, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter zehn liegt. Steigt die Inzidenz weiter an, drohen ab fünf aufeinanderfolgenden Tagen über 35 weitere Verschärfungen.

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