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Auch beim Spazierengehen

Maskenpflicht im öffentlichen Raum gilt in Karlsruhe auch unter Ehepartnern

Die Maskenpflicht gilt in der Stadt und im Landkreis Karlsruhe immer, wenn zwei Menschen im öffentlichen Raum keine 1,50 Meter Abstand halten. Die Regel gilt sogar für Paare und Familien, stellt das Karlsruher Ordnungsamt klar.

Ein Schild weist auf das verpflichtende Tragen einer Maske hin.
Ein Schild weist auf das verpflichtende Tragen einer Maske hin. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

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