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Hintergründe zu Wohnungsanzeigen

Was die „belebte Lage“ einer Wohnung in Karlsruhe wirklich bedeuten kann

Wer bei der Wohnungssuche Inserate durchliest, wird meist auf eine Fülle an Wörtern stoßen, die man nur hier findet. Doch hinter den unscheinbaren Begriffen steckt meist mehr, als man im ersten Moment denkt. Ein Experte schätzt die Lage ein.

Eine Frau markiert im Immobilienteil einer Zeitung mit einem Textmarker eine Wohnungsanzeige.
Bei Wohnungs- und Immobilienanzeigen müssen grundlegende Angaben zwar stimmen, dennoch gibt es Wörter und Formulierungen, die eine spezielle Bedeutung haben. Foto: Simon Ribnitzky/dpa

Ein kleiner, kurzer Text – das ist meistens der Ausgangspunkt. Ein kleiner, kurzer Text, der Lust machen soll auf eine Wohnung oder auf ein Haus, das Menschen mieten oder kaufen wollen. Und es ist mitunter ein kleiner, kurzer Text mit Tücken.

Mietwohnungs- und Immobilienanzeigen sind voller Begriffe, hinter denen sich mehr oder anderes verbirgt, als es zunächst den Anschein hat. Wer sie richtig deuten will, muss sie dechiffrieren.

Makler aus Karlsruhe verweist auf das Auge des Betrachters

Grundsätzlich müsse in der Beschreibung einer Immobilie die Wahrheit gesagt werden, betont Immobilienmakler Sven Weida aus Karlsruhe. Das gelte also insbesondere für das Exposé eines Kaufobjekts, aber auch für die Mietwohnungsanzeige, beispielsweise in den Samstagsausgaben der Badischen Neuesten Nachrichten.

Natürlich gebe es subjektive Wahrnehmungen in diesem Bereich. „Da ist es wie bei der Schönheit, man kann sich darüber streiten“, ergänzt der Experte. Ob eine Bebauung am Ende tatsächlich attraktiv sei oder wie einem ein ganzes Viertel gefalle, sei eine Sache des Betrachters.

„Liebhaberobjekt“, „belebte Lage“ und Co

Doch was sind Wörter oder Formulierungen, die wie eine Art „Code“ fungieren? Etwa der Passus, es gehe um ein „Liebhaberobjekt“. Das sei ein Objekt, das Besonderheiten aufweise, die aber nicht für jedermann geeignet seien. Etwa denkmalgeschützte Objekte, so Weida.

Wenn eine Wohnung in „belebter Lage“ liegt, dann „ist das die schöne Umschreibung dafür, dass es ziemlich laut ist“, weiß der Immobilienmakler. Eine „gefragte Lage“ hingegen weise auf eine sogenannte Mikrolage hin, die bei vielen Menschen als Wohnlage beliebt sei. Die Phrase werde schon beinahe inflationär verwendet.

Der sprichwörtliche Wink mit dem Zaunpfahl ist die Formulierung, Wohnung oder Haus befinden sich in einem „aufstrebenden Viertel und Wohnumfeld“. Weida meint dazu: „Das ist ungefähr so, als würde ein Lehrer über einen Schüler sagen, er war stets bemüht.“

Hellhörig sollte man auch werden, wenn versucht werde, eigentlich Gegensätze wie „ruhig und zentral“ zu vereinen. Das sei leider doch nur selten der Fall.

„Lichtdurchflutet“ bedeutet auf der ersten Ebene, dass es schön hell ist. In Zeiten des Klimawandels heißt das aus Sicht von Weida aber auch, dass die meisten Fenster nach Süden ausgerichtet sind. Mit der Folge, dass es im Sommer in der Wohnung unangenehm heiß werden kann, wenn keine entsprechenden Schutzvorrichtungen da sind.

Umgekehrt sei der Begriff im Zusammenhang mit einer Souterrainwohnung ein „schmückenderes Beiwort als die Realität“.

Ich muss als Vermieter oder Verkäufer nicht alles mitteilen, darf aber auch nichts Falsches hineinschreiben.
Ruth Zöller, Geschäftsführerin des Mietervereins Karlsruhe

An anderer Stelle werden Bezeichnungen auch juristisch relevant. Zu achten sei zum Beispiel auf die Größenangaben bei den Objekten, meint Ruth Zöller, Geschäftsführerin des Mietervereins Karlsruhe. Einmal gebe es die eigentliche Wohnfläche, nicht zu verwechseln mit der Nutzfläche, zu der auch Kellerräume oder Treppenhäuser gehören.

Die Wohnungsmiete könne nur nach der Wohnfläche berechnet werden. Grundsätzlich rät Zöller zum genauen Lesen von Anzeigen. „Ich muss als Vermieter oder Verkäufer nicht alles mitteilen, darf aber auch nichts Falsches hineinschreiben.“

Rechtliche Vorgaben gibt es nur für die Energieangaben

Rechtliche Vorgaben für Immobilienanzeigen gibt es mit Ausnahme zu den Energieangaben keine. Dennoch trennt sich für Sven Weida mit Blick auf den eigenen Berufsstand beim Verfassen von Anzeigen die Spreu vom Weizen.

Ein Interessent benötige ein klares Bild. Lobe man als Makler zu viel, könne man die Erwartung bei der Besichtigung nicht erfüllen. Staple man zu tief, mache man sich die Vermarktung unnötig schwer. Das sei ein schmaler Grat.

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