Werbefahrzeuge an Karlsruher Zufahrtsstraßen stehen rechtlich in einer Grauzone
Auf Parkplätzen an viel befahrenen Straßen in Karlsruhe stehen regelmäßig Anhänger und Autos mit Werbeaufdruck. Zwar dürfen Anhänger grundsätzlich für zwei Wochen geparkt werden, allerdings nicht für den reinen Werbezweck. Die Unterscheidung ist allerdings nicht ganz einfach.