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Info-Veranstaltung am 16. September

Graben-Neudorf erringt Etappensieg und erhält mehr Hintergründe zu Geothermie-Gutachten

Die Gemeinde Graben-Neudorf erhält mehr Informationen zum geplanten Geothermie-Projekt auf ihrer Gemarkung. Zuvor hatte der Bürgermeister mit Klage gedroht.

01.10.2018, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Der Bohrkopf wird bei der offiziellen Inbetriebnahme des Bohrturms zur Gewinnung von Erdwärme für die Stadt Schwerin von einem Mitarbeiter gestartet. Zukünftig sollen über das Fernwärmenetz die Schweriner Haushalte mit nachhaltiger und sauberer Wärmeenergie versorgt werden. Foto: Rainer Jensen/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Noch wird nicht gebohrt: Die Gemeinde Graben-Neudorf hat erreicht, dass ihnen die Inhalte des Gutachtens präsentiert werden, die dem positiven Bescheid des Landesbergamts zugrunde liegen. Foto: Archiv: Rainer Jensen

Graben-Neudorf wird doch nicht juristisch gegen einen Bescheid des Landesbergamts vorgehen. Die beim Regierungspräsidium Freiburg angesiedelte Behörde hatte der Firma Deutsche Erdwärme GmbH eine erste Bohrung zur Erkundung genehmigt, ob Erdwärme zur Wärmeversorgung gefördert werden kann.

Der Gemeinderat von Graben-Neudorf und Bürgermeister Christian Eheim (SPD) hatten gerügt, dass dem Bescheid lediglich ein von der Firma Q-CON im Auftrag der Deutschen Erdwärme erstelltes Gutachten zugrunde gelegen hatte und die Inhalte dieses Gutachtens aus dem Bescheid nicht erkennbar waren.

Graben-Neudorf hatte verlangt, dass die Inhalte dieses Gutachtens und einer wissenschaftlichen Darstellung des Landesforschungszentrums Geothermie (LFZG) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) offengelegt werden sollten. Zur Durchsetzung hatte die Gemeinde eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe angedroht.

Nachricht des Landesbergamts beantwortet Fragen der Gemeinde Graben-Neudorf

Eine Sondersitzung des Gemeinderats am Montag, mitten in der eigentlich sitzungsfreien Zeit, sollte diese Klage nun beschließen. Doch wenige Tage zuvor, vorigen Freitag, erreichte das Graben-Neudorfer Rathaus eine Nachricht des Landesbergamtes, in der die Behörde die Inhalte darlegt. Über das, was nun der Gemeinde vorliegt, wurde in der Sitzung allerdings noch nichts bekannt.

Diese wissenschaftliche Stellungnahme ergänze, so heißt es in der Vorlage zur Sondersitzung, den Zulassungsbescheid und beantworte die im Bescheid nicht erläuterten Fragen. Am 16. September bietet die Gemeinde eine Bürgerinformationsveranstaltung an. Landesbergamt, LFZG, Deutsche Erdwärme und die Gemeinde werden dort berichten, wie der Stand der Dinge ist und wie weiter vorgegangen werden soll.

Gegenstand werden auch die Inhalte der Gutachten sein. Einen eigenen Block versprach Eheim zum Thema Lithium. Alle Geothermie-Projekte am Oberrhein beinhalteten auch die Möglichkeit, dieses Element aus dem Tiefenwasser zu gewinnen, das bei Erdwärme-Förderung nach oben gelangt.

Klage der Gemeinde vor dem Verwaltungsgericht wäre aussichtslos gewesen

Dass eine Klage gegen den Bescheid aussichtslos wäre, legte der zur Sitzung zugeschaltete Rechtsberater der Gemeinde, Thorsten Gerhard, dar. Denn eine Gemeinde, in der Erdwärme gefördert werden soll, habe nach Bergrecht keine Möglichkeit zum Veto, sie könne Geothermie nicht verhindern. Eheim ergänzte, dass mit der Klageandrohung letztlich nur erreicht werden sollte, was jetzt erreicht wurde. Und dies, meinte er, wohl erstmals bei einem Verfahren zur Erdwärme-Untersuchung.

Die Sprecher aller Gemeinderatsfraktionen waren damit einverstanden, dass keine Klage erhoben wird. Der Rat stimmte dem Vorgehen der Verwaltung einstimmig zu. Armin Gabler (Grüne) meinte unter Zustimmung von André Mayer (CDU) und Thomas Blau (SPD), das Landesbergamt müsse noch nacharbeiten.

Akzeptanz sei bei so einem Projekt wichtig. In der Debatte wurde allerdings deutlich, dass für Gemeindeverwaltung und Gemeinderat das Landesbergrecht aus Kaisers Zeiten reformbedürftig ist. Mitwirkungsrechte, finden sie, sollten ebenso verbessert werden wie die unzulängliche Kommunikation.

Bürger in Graben-Neudorf wollen Auskünfte über das Vorhaben

Axel Brasse vom Landesbergamt, der ebenfalls zugeschaltet war, wollte dies nicht so stehen lassen. Dass das Entscheidungsrecht bei einer übergeordneten Behörde liege, habe seine Berechtigung. Er will dies bei der Bürgerinformationsveranstaltung vertreten.

In der Fragestunde zu Beginn der Sitzung hatten mehrere der rund 50 Zuhörer nähere Auskünfte über das Vorhaben verlangt und zum Beispiel wissen wollen, wie das Haftungsrecht bei eventuellen Erdbebenschäden gestaltet sei. Die Haftpflichtversicherung der Deutschen Erdwärme mit einem Volumen von 20 Millionen Euro reiche hier nicht aus. Was Brasse aber bestritt. Auch verlangten einige Bürger unter Beifall, dass doch Klage erhoben werden solle. Eheim erwiderte, dass dies angesichts der Erfolgsaussichten sinnlos sei.

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