Skip to main content

Bürgermeister Eheim übt Kritik

Graben-Neudorf will mehr Bürgerbeteiligung beim Geothermie-Kraftwerk

Auf der Fläche am Rande von Graben-Neudorf, auf der das Geothermie-Kraftwerk entstehen soll, geht es voran. Doch Bürgermeister Eheim übt Kritik, denn bislang fehlen Waldausgleichsflächen.

Abgeholztes Gelände
Kein Baum steht mehr: Das Geländedreieck, auf dem die Geothermie-Anlage entstehen soll, ist abgeholzt. Baumstämme sind am Rand gestapelt. Foto: Rudolf Gamer

Seit Beginn dieser Woche sind Arbeiter damit beschäftigt, eine etwa zwei Hektar umfassende Fläche im Gewann „Kammerforst“ zu roden. Das Gelände, einst im Besitz des Landes Baden-Württemberg, hat die Deutsche Erdwärme GmbH (Karlsruhe) erworben, um dort eine Geothermieanlage zu errichten.

Zwar habe das Bergamt noch keine Zulassung des Hauptbetriebsplans erteilt, erklärt Bürgermeister Christian Eheim (SPD), doch wenn dies erfolgt sei – wovon er ausgehe –, werde die Bevölkerung zu einer Infoveranstaltung eingeladen.

Derzeit läuft beim zuständigen Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau das Verfahren über die Zulassung des Hauptbetriebsplans für das Geothermie-Kraftwerk. Die Gemeinde Graben-Neudorf habe laut Eheim in diesem Genehmigungsverfahren „keine Entscheidungsbefugnis“.

Das Bergrecht, kritisiert der Bürgermeister, sei „sehr antiquiert“; diese fehlende Mitsprachemöglichkeit betroffener Gemeinden und der Ausschluss von realer Bürgerbeteiligung im Bergrecht trage nicht zur Vertrauensbildung bei.

Bürger fühlen sich „vor den Kopf gestoßen“

Zudem bemängelt der Verwaltungschef, dass noch nicht feststehe, wo denn der Waldausgleich für die gerodete Fläche erfolge. In einem Schreiben an den zuständigen Forstminister Peter Hauk (CDU) forderte er diesen auf, „der Gemeinde und der Öffentlichkeit umgehend mitzuteilen“, wo der Ausgleich stattfinde.

„Die unglückliche Rolle des Landes im Zusammenhang mit dem Projekt setzt sich leider fort“, heißt es in dem Schreiben weiter. So habe der Staatsforst ForstBW mit dem Verkauf des Grundstücks an den Investor 2020 „vorab eine wesentliche Grundlage für die Realisierung des Geothermie-Kraftwerks geschaffen“.

Viele Bürger seiner Gemeinde fühlten sich durch das Vorgehen von ForstBW „vor den Kopf gestoßen“, denn durch die Entscheidung, das Grundstück zu verkaufen, seien „schnell Fakten geschaffen und Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben“ worden, sagt Eheim.

Bereits am 19. Oktober 2020 hatte der Gemeinderat einstimmig eine Stellungnahme der Gemeinde im bergrechtlichen Verfahren zur Zulassung des Hauptbetriebsplans für die geplante Anlage beschlossen. Die Entscheidung in diesem Verfahren treffe freilich das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg allein. Die Gemeinde werde in diesem Verfahren lediglich angehört.

Immerhin hatte die Verwaltung bei dieser Anhörung auch Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie die Stellungnahmen aus einer Umfrage der örtlichen Bürgerinitiative Tiefengeothermie Graben-Neudorf & Waghäusel an das Landesamt übermittelt.

Der Gesetzgeber muss handeln, die bisherige Rechtslage ist nicht tragbar.
Christian Eheim, Bürgermeister Graben-Neudorf

„Mit dieser Hilfskonstruktion machen wir es möglich, dass Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft direkt Eingang in das bergrechtliche Verfahren finden. Das Bergrecht sieht keine wirkliche Bürgerbeteiligung vor. Der Gesetzgeber muss hier handeln, denn die bisherige Rechtslage ist nicht tragbar“, so Eheims Credo.

Da mit der Nutzung der Tiefengeothermie (ab 400 Metern) Chancen und Risiken verbunden seien, fordere die Gemeinde Graben-Neudorf von den zuständigen Genehmigungsbehörden, die Risiken des Vorhabens zu minimieren und strebe an, „im Falle einer Realisierung des Vorhabens, die Chancen der Geothermie für die Bürger nutzbar zu machen“, lautet der Kernsatz der Stellungnahme.

Zudem fordere die Gemeinde das Bergamt auf, eine „eigenständige und unabhängige seismische Gefährdungsstudie in Auftrag zu geben“ und sich nicht allein auf die vom Vorhabenträger vorgelegten seismischen Gefährdungsstudie zu beschränken.

nach oben Zurück zum Seitenanfang