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Schutz der Haubenlerche

Walldorf verpasst Katzen Hausarrest – Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten

Zum Schutz der Haubenlerche verbietet die Stadt Walldorf Katzen im südlichen Walldorf den Freigang. Die seltene Vogelart kommt in BW vor allem im nördlichen Teil von Karlsruhe vor. Der Spaziergang an der Leine bleibt unter anderem erlaubt.

Eine Katze springt am 14.10.2014 in einem Garten in Sehnde (Niedersachsen) in ein Gebüsch und jagt Mäuse.
Jagen verboten: Tötet eine Katze dennoch einen Vogel der geschützten Art, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Foto: Julian Stratenschulte

Hausarrest für Katzen? Der Artenschutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche führt in Walldorf zu dieser kuriosen Maßnahme. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis informierte am Dienstag, dass sie auf dem südlichen Teil der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen hat.

Der Freigang von Katzen ist in bestimmten Bereichen bis einschließlich 31. August 2022 verboten. Doch dann ist längst nicht Schluss mit dem Hausarrest für die Fellnasen. Die Verordnung behält bis 2025 ihre Gültigkeit und verbietet den Freigang der Katzen für die kommenden drei Jahre jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August.

Katzenbesitzer, die ihre Katzen dennoch frei rumlaufen lassen, müssen mit Strafen rechnen. 500 Euro sollen Katzenbesitzer zahlen, wenn sie gegen die Verordnung, die man auf der Homepage des Landratsamts nachlesen kann, verstoßen. Kann der Tod einer Haubenlerche durch eine bestimmte Katze nachgewiesen werden, droht dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Was ist an der Haubenlerche so besonders?

Die Haubenlerche sei nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ eingestuft und gilt damit als vom Aussterben bedroht. In Baden-Württemberg konzentrieren sich die Brutvorkommen ausschließlich auf den Regierungsbezirk Karlsruhe und hier auf den Bereich zwischen Karlsruhe und Mannheim.

Im Landkreis Karlsruhe steht wegen der Haubenlerche das Bauprojekt „Carré am Markt“, ein geplantes Gewerbe- und Wohngebiet in Linkenheim-Hochstetten auf der Kippe.

Der Brutbestand sei im Rückgang und die Art gelte mittlerweile als sehr selten. Landesweit soll der aktuelle Brutbestand der Haubenlerche bei nur rund 60 Revieren liegen. Deren Schwerpunktverbreitung befindet sich in den Sandgebieten der nördlichen oberrheinischen Tiefebene zwischen Waghäusel, Walldorf und Ketsch. In Walldorf soll es im letzten Jahr nur noch drei Brutpaare (Bereich Walldorf Süd) gegeben haben.

Haubenlerche
War früher eine Allerweltsvogel: Für die Haubenlerche ist es eng geworden. Auch in Linkenheim-Hochstetten sorgt der Vogel für große Probleme. Foto: Varun Vaze RealityImages/Adobe Stock

Für alle lokalen Populationen bestehe ein sehr hohes Aussterbe-Risiko. In Anbetracht der aktuellen Brutverbreitung und Bestandssituation befinde sich die Art nicht nur auf lokaler Ebene in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand. Aufgrund der Seltenheit der Art und des schlechten Erhaltungszustandes im Land sei bereits bei Verlust eines Revieres oder eines Tieres von einer weiteren Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszugehen.

Unter anderem komme es daher für den Fortbestand der Art auf das Überleben jedes einzelnen Jungvogels an.

Bisherige Maßnahmen waren nicht ausreichend

Seit einigen Jahren würden in Walldorf verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche während der Fortpflanzungszeit durchgeführt und fortlaufend verbessert. Dazu gehören insbesondere die Flächenberuhigung, die Einzäunung der Neststandorte und bei Bruten auf Baustellen auch Baustopps.

Trotz dieser Maßnahmen sei die lokale Population in Walldorf nicht ausreichend geschützt. So sei es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass von den eigentlich erfolgreichen Bruten der Haubenlerchen mit jeweils drei bis vier Eiern bzw. Nestlingen – aus verschiedenen Gründen – letztendlich dann nur sehr wenige Jungvögel überlebt haben.

Freigänger-Katzen, Elstern, Füchse und Marder sind eine Gefahr

Neben Freigänger-Katzen sollen unter anderem auch Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäuger wie Füchse und Marder dafür verantwortlich sein. Auch diesbezüglich hat das Landratsamt bereits im vergangenen Jahr – und so ist es auch in diesem Jahr vorgesehen – verschiedene, zum Teil sehr aufwändige Maßnahmen durchgeführt. Dazu gehören das Aufstellen von Lebendfallen, aber auch die Bejagung oder der Abschuss von Elstern und Füchsen.

GPS-Tracker kann Katzen Freiheit bringen

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis verteidigt die Maßnahme, da der Freigang von Katzen eine „signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Haubenlerchen“ wäre.

Katzenbesitzer haben jetzt zwei Möglichkeiten: Per GPS-Tracker können sie nachweisen, dass ihre Katze nicht im betroffenen Gebiet unterwegs ist oder sie gehen mit ihrer Katze an einer Zwei-Meter-Leine spazieren.

Tierschutzverein will sich juristisch gegen das Verbot wehren

Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf kündigte an, sich juristisch gegen die Allgemeinverfügung wehren zu wollen, wie die „Rhein-Neckar-Zeitung“ am Mittwoch berichtete.

„Bewahren Sie bitte Ruhe“, richtete sich der Vereinsvorsitzende Volker Stutz dem Blatt zufolge an die Katzenhalter. „Ich versichere Ihnen, dass wir unser Bestes geben, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.“

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