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Meinung

von Rainer Haendle

In eigener Sache

Löschanfragen bei BNN: Warum alte Artikel online bleiben

Die BNN lehnen Löschanfragen für Online-Beiträge meist ab. Doch welche Gründe führen zu dieser Entscheidung und wann sind Ausnahmen möglich?

Die Aufnahme zeigt einen Screenshot der Homepage der Badischen Neuesten Nachrichten
Die BNN löschen keine alten Artikel von ihrer Homepage Foto: Rainer Haendle

Seit einigen Monaten erhalten wir zunehmend Anfragen mit der Bitte um Löschung von alten Online-Beiträgen. Die Gründe dafür sind ganz unterschiedlich: Da hat zum Beispiel ein Geschäftsinhaber seinen Laden geschlossen und in einer ganz anderen Branche angeheuert. Deshalb will er, dass der alte BNN-Artikel über sein früheres Business von uns gelöscht wird.

Löschanfragen können viele Gründe haben

Oder ein Banker verlangt von uns die Tilgung eines Berichts über seine lange zurückliegenden Abitur-Scherze. In fast allen Fällen machen die Bittsteller uns gegenüber Persönlichkeitsrechte geltend.

Die BNN lehnen Löschanfragen ab

Wir lehnen diese Anfragen in aller Regel ab. Warum? Dafür gibt es mehrere Gründe. Wenn keine sachlichen Fehler im Beitrag enthalten sind, die einer Korrektur bedürfen, verändern wir grundsätzlich keine bereits veröffentlichten Beiträge.

Andernfalls würden wir uns damit Vorwürfen aussetzen, Beiträge im Nachhinein zu manipulieren. Das Vertrauen der Menschen in die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung ist für uns oberstes Gebot. So steht es auch im Deutschen Pressekodex, zu dem sich die Badischen Neuesten Nachrichten bekennen. Wir sind zudem auch rechtlich nicht zu Änderungen von Beiträgen oder Löschen von Fotos verpflichtet, wie Gerichte bereits festgestellt haben.

Artikel werden auch gedruckt

Hinzu kommt, dass wir Artikel auf mehreren Kanälen veröffentlichen, also auch in der gedruckten Zeitung. Und die befindet sich in einsehbaren Archiven und kann nicht gelöscht werden. Zudem hat auch das Internet ein Gedächtnis. Die meisten Beiträge lassen sich auch nach einer Löschung finden.

Bei Löschanfragen kann es Ausnahmen geben

Unsere generelle Linie bedeutet nicht, dass wir nicht jeden Einzelfall untersuchen würden. In Ausnahmefällen kann es Gründe geben, warum wir doch mit uns reden lassen. Zum Beispiel, wenn es um die Opfer von Stalking geht. Oder um den Schutz von Pflegekindern.

Bei Rechtsfragen geht es fast immer um eine Abwägung zwischen verschiedenen Interessen. Wir betonen hier das Informationsrecht der Öffentlichkeit, das nicht nur darin besteht, über aktuelle Vorgänge, sondern auch über vergangene Ereignisse zu recherchieren. Genau deshalb wehren wir uns gegen eine nachträgliche Manipulation von Archiven. Das „Recht auf Vergessen“ muss die Ausnahme bleiben.

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