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Geimpfte müssen sich nicht absondern

Nach mehreren Corona-Fällen in Karlsruhe: Welche Regeln gelten für die Quarantäne?

Der Corona-Ausbruch in einem Karlsruher Club zieht immer mehr positive Fälle nach sich. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die jeweiligen Kontaktpersonen. Diese müssen jedoch nicht immer automatisch in Quarantäne.

© Jodo-Foto /  Joerg  Donecker// 12.07.2021 Quarantaene / Corona,                                 -Copyright - Jodo-Foto /  Joerg  Donecker Sonnenbergstr.4  D-76228 KARLSRUHE TEL:  0049 (0) 721-9473285 FAX:  0049 (0) 721 4903368  Mobil: 0049 (0) 172 7238737 E-Mail:  joerg.donecker@t-online.de Sparkasse Karlsruhe  IBAN: DE12 6605 0101 0010 0395 50,
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Was muss in der Quarantäne beachtet werden? Darüber informiert das zuständige Gesundheitsamt die Betroffenen. Foto: Jörg Donecker

Die Corona-Fälle im Stadtgebiet mehren sich. In der vergangenen Woche machte der Club Topsy Turvy Schlagzeilen, da sich hier zahlreiche Besucher mit dem Virus infizierten.

Davor erkrankten unter anderem Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge sowie in einer Kita in Daxlanden.

Infizierte müssen sich umgehend in Quarantäne begeben. Doch welche Regeln gelten mittlerweile für Kontaktpersonen? BNN-Redaktionsmitglied Tina Mayer hat die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Auslöser der Infektionswelle in dem Club in der Innenstadt war unter anderem eine Reiserückkehrerin aus Mallorca. Spanien gilt mittlerweile wieder als Risikogebiet. Müssen Rückkehrer da nicht in Quarantäne?

Nein. Wenn Rückkehrer aus Spanien ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vorweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind, entfällt die Quarantänepflicht. Das Gesundheitsamt hat die derzeit geltenden Regeln auf seiner Homepage zusammengefasst: https://bnn.link/pC.

Eine Person aus meinem Haushalt muss nach einer Reise in Quarantäne – gilt das auch für mich?

Nein, Haushaltsangehörige müssen in diesem Fall nicht in Quarantäne.

Ein Mitglied aus meinem Haushalt ist positiv auf das Coronavirus getestet worden, was bedeutet das für mich?

Das regelt die Corona-Verordnung Absonderung: Haushaltsangehörige Personen einer positiv getesteten Person müssen sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. Diese Quarantäne gilt für 14 Tage nach dem Test oder nach Symptombeginn der positiv getesteten Person. Wird während dieser Absonderungszeit eine weitere haushaltsangehörige Person positiv getestet, wirkt sich dies nicht auf die Quarantänedauer der übrigen haushaltsangehörigen Personen aus.

Wie sollte eine häusliche Quarantäne im Falle eines positiven Tests gestaltet werden?

Erkrankte sollten sich alleine in einem gut gelüfteten Zimmer aufhalten. Sämtliche Räume, in denen sich die Person bewegt, sollten ebenfalls regelmäßig gelüftet werden. Wenn andere Personen mit im Haushalt leben, sollten diese sich in anderen Räumen aufhalten. Gemeinsam genutzte Räume sollten zeitlich getrennt genutzt werden. Bei einem unvermeidbaren kurzen Aufenthalt in einem Raum sollte ein Abstand von mindestens zwei Metern gehalten werden, zudem sollten alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Mein Kind ist als Kontaktperson in Quarantäne – bin ich automatisch auch in Quarantäne?

Nein.

Von einem erkrankten Erwachsenen kann ich mich im eigenen Haushalt fernhalten, bei einem Kind ist das schwierig. Welche Regeln gelten hier?

Soviel Kontakt zum Kind halten, wie dieses braucht. Das ist natürlich altersabhängig. Dabei sollte man sich so gut schützen, wie es möglich ist. So ist es beispielsweise wichtig, gut zu lüften, beim Vorlesen gegebenenfalls Abstand zu halten, bei älteren Kindern kann eventuell auch eine Maske getragen werden. Bei kleinen Kindern wird es für die Eltern hingegen kaum möglich sein, sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen.

Ein Schüler wurde positiv auf das Coronavirus getestet – müssen sämtliche Mitschüler nun als enge Kontaktpersonen in Quarantäne?

Eine pauschale Antwort ist hier generell nicht möglich, teilt das baden-württembergische Sozialministerium auf Anfrage mit. Viele Fragen spielen laut Ministeriumssprecher Markus Jox eine Rolle: Haben die Schüler eine Maske getragen? Haben sie Abstand gehalten, über einen wie langen Zeitraum bestand der Kontakt? Und wie ist generell die Lüftungssituation im Klassenzimmer? Am Ende treffe das Gesundheitsamt hier immer eine Einzelfallentscheidung, so der Ministeriumssprecher.

Eine Person in meinem Sportverein wurde positiv getestet – muss ich als Kontaktperson in Quarantäne, auch wenn der Sport draußen stattgefunden hat? 

Auch hier ist laut baden-württembergischem Sozialministerium keine pauschale Antwort möglich. Im Einzelfall könne das zuständige Gesundheitsamt bei Abstandsunterschreitung, Zeitüberschreitung, Kontaktsport und fehlenden Masken zu dem Schluss kommen, dass eine Quarantäne notwendig ist, so Ministeriumssprecher Markus Jox. Bei adäquatem Abstand im Freien sei eine Quarantäne jedoch unwahrscheinlich. Jedoch müssten auch weitere Faktoren, wie beispielsweise gemeinsames Umkleiden im geschlossenen Raum, durch die Gesundheitsämter betrachtet werden.

Muss ich als Kontaktperson in Quarantäne, obwohl ich geimpft bin?

Nein, geimpfte Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Auch im Fall der Delta-Variante müssen sich geimpfte Kontaktpersonen nicht mehr isolieren bis Ende vergangener Woche galt hier noch Quarantänepflicht. Weisen die Kontaktpersonen jedoch Symptome auf, müssen auch sie in Quarantäne. Vollständig geimpfte Personen, die entweder beruflich oder privat einen engen Kontakt zu ungeimpften Risikogruppen haben (etwa in Alten- oder Pflegeheimen), sollen sich nach Angaben des Gesundheitsamts von „vulnerablen Gruppen“ fernhalten. „Es ist aber zulässig, wenn zum Beispiel eine Pflegekraft dann in der Verwaltung mitarbeitet“, so ein Sprecher des Gesundheitsamts.

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