Skip to main content

Stellungnahmen wurden ausgewertet

Welche Maßnahmen zum Lärmschutz in Rheinstetten weiter verfolgt werden sollen

Behörden wie Regierungspräsidium und Polizei haben ihre Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Stadt für den Lärmaktionsplan abgegeben. Daraufhin wurde die Planung verändert.

Autos fahren auf der B36 bei Rheinstetten Richtung Norden (Karlsruhe). Schilder am Straßenrand weisen auf Tempo 70 hin.
Lärmquelle: Auf der Bundesstraße 36 fahren täglich Tausende Fahrzeuge, darunter auch zahlreiche Schwerlaster, an Rheinstetten vorbei. Ein großer Teil der Strecke ist bereits mit einer Lärmschutzwand versehen. Foto: Werner Bentz

Vier Bereiche hatte die Stadt Rheinstetten für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in den Fokus genommen, einer von ihnen ist jetzt zunächst nicht mehr in der engeren Auswahl: Der Vorschlag, auf der B36 im Süden Rheinstettens eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung (22 bis 6 Uhr) von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde einzuführen, soll nicht weiterverfolgt werden.

Dafür sprach sich in seiner jüngsten Sitzung der Ausschuss für Umwelt und Technik aus und folgte damit einem Vorschlag der Verwaltung und des mit der Lärmaktionsplanung betrauten Karlsruher Büros Koehler & Leutwein.

Dass eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bundesstraße schwierig werden würde, war bereits in den Beratungen zur Lärmaktionsplanung im vergangenen Frühjahr angeklungen.

Polizei: Kein Unfallschwerpunkt an der Einmündung Erschließungsstraße in B36

Anfangs hatte die Verwaltung noch die Hoffnung, dass man mit einer Gefahrenstelle an der Einmündung der Erschließungsstraße Süd argumentieren könnte.

Dass an der Kreuzung tatsächlich eine erhöhte Unfallgefahr besteht, habe das Polizeipräsidium Karlsruhe, das im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung um eine Stellungnahme gebeten wurde, dann aber nicht bestätigt, erklärte Peter Koehler vom Büro Koehler & Leutwein im Ausschuss.

Indes befürchtet die Verkehrspolizei sogar, dass das Unfallrisiko in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen an der B36 steigt, wenn die Geschwindigkeit reduziert wird und die Schaltzeiten der Ampeln daran angepasst werden müssten.

Ausschlaggebend für die Ablehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Kilometer pro Stunde zwischen 22 und 6 Uhr war aber, dass nicht ausreichend Anwohner von einer gesundheitsgefährdenden Lärmbelastung durch den Straßenverkehr betroffen seien.

Regierungspräsidium: Nicht genug Personen von Lärm betroffen

Der Schwellenwert hier liege bei 50 Personen, führte Peter Koehler aus. In Mörsch an der B36 seien nach den Analysen seines Büros nur 29 Personen betroffen, und zwar ausschließlich nachts.

Jetzt den Newsletter für Karlsruhe, Ettlingen und die Hardt abonnieren

Wie geht es weiter mit dem Verkehr und den Baustellen in Karlsruhe? Was wird aus der Wohnungsnot und der Sicherheit in der Innenstadt? Was ist los in der Stadt und was bewegt ihre Bewohner?

Die wichtigsten Infos für Karlsruhe, Ettlingen und die Hardt und exklusive Hintergrundberichte: Das liefert der kostenlose BNN-Newsletter jeden Abend direkt in Ihr Postfach. Jetzt anmelden.

Aus diesem Grund, erklärt das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Straßenbaulastträger, könne die Zustimmung zu einer weiteren Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit unterhalb 70 Kilometer pro Stunde „(allein) aus Lärmschutzgründen (...) nicht in Aussicht gestellt werden“.

In der Abwägung zwischen der Bedeutung der Bundesstraße für den überregionalen Verkehr und den Interessen der Bürger, die durch Lärm beeinträchtigt seien, habe hier die Verkehrsbedeutung mehr Gewicht. Um den gesamten Lärmaktionsplan nicht zu gefährden, habe man diese Maßnahme an der B36 im Süden Rheinstetten daher aus dem Entwurf gestrichen, so Koehler.

Gute Chancen sieht das Planungsbüro indes für die Umsetzung der lang ersehnten Absenkung der Höchstgeschwindigkeit in der Auer Straße (L78a) in Neuburgweier von derzeit 50 auf 30 Kilometer pro Stunde.

Auch in der Mörscher Rheinaustraße im Abschnitt zwischen der B36 und der Einmündung Jakobstraße sowie der Forchheimer Hauptstraße im Abschnitt zwischen der B36 und der Einmündung Friedrich-Ebert-Straße soll die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt werden.

Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen an der B36 als Alternative?

Die Mitglieder des Ausschusses bedauerten, dass Tempo 50 auf der B36 im Süden Rheinstettens zunächst nicht möglich ist. Andreas Rottner (CDU) zeigt sich verärgert, dass laut Regierungspräsidium die Zahl von rund 30 Betroffenen „deutlich unter“ dem Schwellenwert 50 liege. „Das ist für uns nicht nachvollziehbar.“

Auch sei der Zustand der Rheinaustraße, unabhängig von der Lärmbelastung, bedauerlich – die Schäden stellten eine Unfallgefahr für Radfahrer dar. „Die Erneuerung der Fahrbahn ist eine freiwillige Maßnahme des Straßenbaulastträgers“, erklärte Koehler, da könne man nur „auffordern und bitten. Wir haben hier nicht dasselbe scharfe Schwert wie bei Tempo 30“.

Nach den Möglichkeiten, mehr Geschwindigkeitskontrollen mit stationären oder mobilen Blitzern an der B36 zu machen, erkundigten sich Manfred Rihm (ULR) und Stefan Kungl (SPD). Grundsätzlich sei das möglich, erklärte Ronald Daum, der mit dem Ordnungsamt die dafür zuständige Behörde leitet. Bisher blitze man an der B36 nur tagsüber.

Einstimmig votierte letztlich der Ausschuss für die vorgelegte, abgeänderte Entwurfsplanung. Der Gemeinderat soll am kommenden Dienstag endgültig darüber entscheiden.

nach oben Zurück zum Seitenanfang