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Keine Beschränkung mehr

Neue Besucherregeln stellen die RKH Kliniken im Landkreis Karlsruhe vor Probleme

Einen Besucher pro Tag dürfen Patienten in den RKH Kliniken derzeit empfangen. Mit der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist diese Beschränkung aufgehoben. Um das möglich zu machen, fehle jedoch Vorbereitungszeit.

Pflegekräfte betreuen im besonders geschützten Teil der Intensivstation des Universitätsklinikums einen Covid-Patienten.
Aufgrund der Corona-Pandemie war der Zutritt zu den RKH Klinken auch im Landkreis Karlsruhe nur eingeschränkt möglich. Damit die Patienten weiter geschützt sind, arbeiten die Häuser an Konzepten. Foto: Jens Büttner / dpa

Die RKH Kliniken stehen vor einer neuen Herausforderung. Nachdem am Dienstagabend die neue Corona-Verordnung für Krankenhäuser vom Land Baden-Württemberg erlassen wurde, ändern sich die Besucherregeln, teilt RKH-Sprecher Alexander Tsongas mit.

Die Vorbereitungszeit fehle, kritisiert er. Vereinzelt hätten bereits die ersten Besucher mit Unverständnis auf die Lage reagiert. Tsongas betont, man müsse erst prüfen und entscheiden, was die Häuser ermöglichen können, ohne die Patienten zu gefährden.

Viele grundlegende Voraussetzungen für einen Patientenbesuch etwa in der Rechbergklinik Bretten sowie der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal bleiben. Es gelten weiterhin die 3-G-Regeln: genesen, geimpft, getestet. Auch die Maskenpflicht bleibe bestehen, so Tsongas. In der neuen Verordnung sei jedoch nur von einer Mund-Nasen-Bedeckung die Rede, bislang sei eine FFP2-Maske Pflicht gewesen.

Besucherregel in RKH Kliniken: Nachweise müssen vom Personal kontrolliert werden

Das größte organisatorische Problem stelle jedoch dar, dass es keine Beschränkungen in der Besucherzahl mehr geben soll. „Im Moment darf nur eine Person pro Patient für eine Stunde kommen“, so Tsongas.

Bis nächste Woche soll feststehen, welche Anzahl die RKH Kliniken möglich machen können. Jeder Besucher müsse weiterhin durch die Checkpoints, um Kontaktdaten aufzunehmen, die Nachweise zu prüfen und mögliche Symptome zu kontrollieren. „Das muss man bewältigen können“, betont Tsongas.

Ausreichend Personal und Material müssten dafür zunächst organisiert werden. Auch die Hygieneregeln auf den Stationen müssten weiter gewährleistet sein. „Empfängt ein Patient zum Beispiel fünf Personen gleichzeitig, wird es eng mit dem Mindestabstand“, so der Sprecher. Im Fokus müsse stets die Sorgfaltspflicht gegenüber den Patienten stehen.

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