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Winterdienst

Bei Schneefall: Wie Kälte-Erkenner in Bretten schon frühmorgens für sichere Straßen sorgen

Bei Schnee und Eis endet die Nacht für die Mitarbeiter des Brettener Baubetriebshofs früh. Oft drehen Kälte-Erkenner um 3.30 Uhr ihre erste Runde durch die Stadt. Aber was gilt für Privatleute?

Auf dem Feldweg fährt ein Traktor im Winterdienst auf einem Feldweg bei der Diedelsheimer Höhe. Wo im Sommer Egge und Pflug montiert sind, ist im Winter ein Schneepflug.
Im Einsatz für die Stadt Bretten: Fremdfirmen übernehmen die Räumarbeiten in den Ortsteilen. Foto: Catrin Dederichs

Der erste Schnee der Saison ist in Bretten Anfang Dezember gefallen. Damals lief alles rund. Denn sobald es glatt werden könnte, sind die Mitarbeiter des Baubetriebshofs schon früh auf den Beinen.

Sogenannte Kälte-Erkenner und der Räumdienst sorgen für freie Wege und Straßen. Aber auch Privatleute sind verpflichtet, die Bürgersteige ganztägig von Schnee und Eis zu befreien. Anfang kommender Woche könnte es laut Wettervorhersage wieder kälter und glatter werden.

Kälte-Erkenner sind Mitarbeiter des Baubetriebshofs, der Job geht wochenweise reihum. Derjenige, den es gerade trifft, setzt sich um 3.30 Uhr ins Auto und dreht eine Runde durch Bretten. Dabei fährt er Stellen ab, an denen es bekanntermaßen schnell glatt wird, also beispielsweise die Höhenlage in Ruit oder rund um die Rechbergklinik.

Einfacher hat es der Kälte-Erkenner dagegen, wenn schon alles weiß ist, sagt Baubetriebshofleiter Stefan Lipps. „Schön ist für ihn, wenn er die Haustür aufmacht und schon fünf Zentimeter Schnee liegen. Denn dann braucht er nicht mehr herumzufahren.“

Falls es irgendwo glatt ist, meldet das der Kälte-Erkenner dem Einsatzleiter. Der wiederum funkt die gesamte Mannschaft des Bauhofs an. „Wenn Alarm ist, dann ist Alarm für alle. Egal ob jemand Schreiner, Gärtner, Mülleimer-Leerer oder Kfz-Mechaniker ist“, sagt Lipps.

Winterdienst in Brettener Ortsteilen übernehmen Fremdfirmen

Die Baubetriebshof-Angestellten sind ausschließlich in der Kernstadt unterwegs. In den Ortsteilen ist der Winterdienst an Fremdfirmen vergeben.

Die Stadt hat unterschiedlich große Fahrzeuge, ein Räum- und Streuplan regelt, welches Gefährt wo im Einsatz ist. „Das ist abgestimmt auf die Fahrbahnbreite“, sagt Lipps und fügt hinzu: „Mit einem großen Lkw kann man ja durch kein Wohngebiet fahren.“

Frisch gereinigt: Nach dem ersten Schneefall steht der Laster wieder sauber im Baubetriebshof. Leiter Stefan Lipps erklärt das multifunktionale Fahrzeug.
Frisch gereinigt: Nach dem ersten Schneefall steht der Laster wieder sauber im Baubetriebshof. Leiter Stefan Lipps erklärt das multifunktionale Fahrzeug. Foto: Catrin Dederichs

Wo kein Fahrzeug hinkommt, also etwa auf Treppen, an S-Bahn-Steigen oder auf Gehwegen vor Schulen, kehren Mitarbeiter von Hand. Zum Streuen nehmen sie laut Lipps eine Mischung aus Streusalz und Lava-Granulat.

Die Fahrzeuge dagegen streuen Feuchtsalz auf die Straße. Ein Bordcomputer berechnet exakt die benötigte Menge entsprechend der Geschwindigkeit des Fahrzeugs und der zu streuenden Breite.

Feuchtsalz ist eine Mischung aus Trockensalz und Natriumchloridsole. Der größte Vorteil gegenüber reinem Streusalz ist laut Lipps der Preis. Außerdem wirke es schneller und länger.

Gut gefüllt: Im vorderen Silo lagert die Stadt Natriumchloridsole, in den beiden hinteren Streusalz. Engpässe sind keine in Sicht.
Gut gefüllt: Im vorderen Silo lagert die Stadt Natriumchloridsole, in den beiden hinteren Streusalz. Engpässe sind keine in Sicht. Foto: Catrin Dederichs

Das Salz lagert in Silos, die aktuell alle gut gefüllt sind. In jedes passen 50 Tonnen Salz. Engpässe sind gerade keine zu erwarten. „Die Lager der Salzwerke sind bis zum Anschlag voll“, versichert Lipps.

Brettener Bürger sollten mit Sand, Splitt, Granulat oder Asche streuen

Privatleute dagegen dürfen Salz nur auf steilen Wegen streuen, teilt Ordnungsamtsleiter Simon Bolg auf Nachfrage mit. Und auch dort sei es aus Umweltgründen „auf das Mindestmaß zu begrenzen“. Die Stadt verwendet laut Bolg ebenfalls so wenig Salz wie möglich, indem sie nur an wirklich gefährlichen Stellen streue.

Das Mittel der Wahl für den Bürger sind demnach Sand, Splitt, Granulat und Asche. Nach dem Auftauen muss der Privatmann alles wieder zusammenzukehren.

Geregelt ist das in der Streu- und Räumpflicht, die keinesfalls nur im Winter greift. „Die Pflicht gilt beispielsweise auch dann, wenn im Herbst Laub auf den Gehwegen liegt“, sagt Bolg und betont: „Das ist die gesetzliche Grundlage für die Kehrwoche.“

Der nächste Sommer kommt bestimmt: Die Lastwagen des Baubetriebshofs sind alle multifunktional. Die Geräte für den Einsatz für Frühjahr, Sommer und Herbst lagern derzeit im Hof.
Die Lastwagen des Baubetriebshofs sind alle multifunktional. Die Geräte für den Einsatz für Frühjahr, Sommer und Herbst lagern derzeit im Hof. Foto: Catrin Dederichs

Zurück zu Schnee und Eis. Anwohner müssen mindestens einen Meter, besser den ganzen Gehweg räumen. Wenn es keinen Bürgersteig gibt, muss die halbe Straßenbreite frei sein. Werktags gilt die Pflicht ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Sie endet jeweils um 20 Uhr.

Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, begeht zunächst eine Ordnungswidrigkeit. „Dafür gibt es Bußgelder bis 500 Euro“, sagt Bolg. Allerdings kommt da möglicherweise noch einiges hinzu, nämlich dann, wenn sich jemand auf einem ungeräumten Gehweg verletzt.

In diesem Fall drohen Strafverfolgung und zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld. „Das kann richtig teuer werden. Da spielt das kleine Bußgeld von der Stadt dann fast keine Rolle mehr“, sagt Bolg.

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