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Schwere Vorwürfe auf Telegram

Corona-Impfgegner gestorben: Mann aus Sulzfeld soll Städtisches Klinikum Karlsruhe verleumdet haben

Ein Impfgegner ist während der Corona-Krise im Flur des Städtischen Klinikums Karlsruhe gestorben. Ein Mann aus Sulzfeld hat schwere Vorwürfe mit seinen 70.000 Followern geteilt und steht nun wegen Verleumdung vor dem Amtsgericht in Bretten.

Wurde keine Versorgung angeboten – oder diese vielmehr vom Patienten abgelehnt? Die Schilderungen aus der Szene der Querdenker und von Mitgliedern des Klinikpersonals unterscheiden sich erheblich. (Symbolbild)
In einer riesigen Empörungswelle wurde in den sozialen Medien der Vorwurf erhoben, dem Mann sei wegen einer fehlenden Corona-Impfung ärztliche Behandlung verweigert worden. Foto: photo2000/Imago Images/Symbolfoto

Während der Corona-Krise ist am 13. November 2021 ein Patient im Flur des Städtischen Klinikums Karlsruhe gestorben. Im Internet tauchte ein Video auf, das den Mann in hilfloser Lage auf einer Matratze am Boden liegend zeigte.

In einer riesigen Empörungswelle wurde in den sozialen Medien der Vorwurf erhoben, dem Mann sei wegen einer fehlenden Corona-Impfung ärztliche Behandlung verweigert worden.

Mehrere Strafanzeigen gingen bei der Staatsanwaltschaft ein. Alle wurden eingestellt.

Das Städtische Klinikum Karlsruhe konterte die Vorwürfe mit eigenen Strafanzeigen. In den nordbadischen Amtsgerichten werden diese Strafanzeigen derzeit aufgearbeitet. In Bretten steht in diesem Zusammenhang ein arbeitsloser Mann aus Sulzfeld wegen Verleumdung vor dem Amtsgericht.

Angeklagter erschien nicht vor Brettener Amtsgericht

Erschienen war der Angeklagte nicht, obwohl sein Erscheinen von Richterin Friederike Lange angeordnet worden war. Der Prozess konnte trotzdem eröffnet werden. Verteidiger Dirk Sattelmaier legte eine persönliche Vertretungsvollmacht für seinen Mandanten vor.

Damit nicht genug, machte der Kölner Rechtsanwalt und 2021 gescheiterte Bundestagskandidat der Partei die „Basis“ von Anfang an klar, dass er den gesamten Prozess für fragwürdig halte. Richterin Friederike Langer musste sich etliche lautstarke Scharmützel mit dem Verteidiger liefern, ehe die Staatsanwältin ihre Anklage verlesen konnte.

Die Anklage entbehre jeglicher Grundlage. Ihr Inhalt entspreche nicht der Strafprozessordnung. Zu Ort und Tat würden keine Angaben gemacht, deshalb könne nicht geprüft werden, ob das Brettener Amtsgericht überhaupt zuständig sei.

Heftiger Wortwechsel zwischen Richterin und Verteidiger

Mit einer solch schlechten Anklageschrift hätte er sein zweites Staatsexamen nicht bestanden, provozierte Sattelmaier. Es fehlten sämtliche Umstände, aus denen sich die Strafbarkeit ergeben könne. Deshalb stelle er den „Antrag auf Nichtverlesung der Anklage“ und damit Schluss des Verfahrens.

Über die Berechtigung dieses Antrags und schließlich seine Zurückweisung kam es zu einem heftigen Wortwechsel zwischen der Richterin und dem Verteidiger, der sogar einen Befangenheitsantrag gegenüber Friederike Langer erwog.

Der Streit eskalierte schließlich in der Drohung an die Adresse des Verteidigers: „Wenn Sie nicht ruhig sind, dann verweise ich Sie des Saales!“ Erst danach konnte Staatsanwältin Anna Rendes ihre Anklageschrift tatsächlich verlesen.

Corona-Patient stirbt in Karlsruher Klinikum: Angeklagter teilte Video auf Telegram

Der Angeklagte habe in seinem Telegram-Kanal mit 70.000 Followern ein siebensekündiges Video der Szene geteilt und eine Tonaufnahme mit dem Vorwurf veröffentlicht, dem Patienten sei die Behandlung wegen fehlender Impfung verweigert worden, trug Rendes vor. Damit habe er sich der Verleumdung schuldig gemacht.

Viel weiter geriet die Beweisaufnahme nicht. Dirk Sattelmaier rekapitulierte zwar noch einmal die Todesumstände im Karlsruher Klinikum aus seiner Sicht. Die müssten zuerst aufgeklärt werden, ehe sein Mandant in Bretten vor Gericht gestellt werden könne.

Dazu kam es allerdings nicht, da die geladenen Zeugen nicht erschienen waren. Das Verfahren wurde ausgesetzt.

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