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Eilantrag eingereicht

Vereinigung Brettener Unternehmer will Baubeginn von Tiefgarage in der Sporgasse verschieben

Die Vereinigung Brettener Unternehmer will einen Baubeginn der Tiefgarage in der Sporgasse verhindern. Sie stellt einen Eilantrag beim Regierungspräsidium - an der Stadt vorbei.

Parkplatz
Heiß umkämpft: Um die künftige Nutzung des Sporgassen-Areals wird nach wie vor heftig gestritten. Jetzt hat die Vereinigung Brettener Unternehmer (VBU) beim Regierungspräsidium einen Eilantrag gestellt, um den Baubeginn zu verhindern. Foto: Tom Rebel

Die Vereinigung Brettener Unternehmer (VBU) geht mit zwei Aktionen in die Offensive gegen den Baustart für die Tiefgarage an der Sporgasse. Sie hat zum einen – an der Stadt vorbei – einen Eilantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt und um eine Verlängerung des Förderzeitraums im Sanierungsgebiet Altstadt III „Soziale Stadt“ gebeten. Zum anderen startet sie eine Befragung ihrer Mitglieder zum dort geplanten Dienstleistungszentrum.

Die VBU bezweifelt die Aussage der Stadtverwaltung, die sagt, dass die bewilligten Fördermittel nur noch bis 2022 bereitstünden und das Vorhaben deshalb bis spätestens Juli 2021 begonnen werden müsse. Als Begründung für ihren Eilantrag führen die Vorsitzenden der VBU, Marion Klemm und Paul Metzger, ins Feld, dass durch eine Großbaustelle auf der Sporgasse zu viele Parkplätze verloren gingen, die nicht adäquat ersetzt werden könnten.

Dies würde viele Selbstständige, die ohnehin unter den Corona-Beschränkungen schwer zu leiden hätten, in große wirtschaftliche Nöte bringen. Man befürchte eine Welle von Insolvenzen, auch weil die zugesagten Finanzhilfen noch immer nicht ausgezahlt seien. „Ohne die existenzielle Erhaltung der Kundenparkplätze auf der Sporgasse wäre ein Neustart nach dem Lockdown deutlich schwieriger“, heißt es in dem Schreiben, das mit der Bitte um eine unbürokratische Entscheidung und dem Hinweis endet, dass eine Verlängerung der Frist aufgrund der negativen Auswirkungen des Lockdowns möglich sein müsste.

Antrag nur durch die Stadt möglich

Vom Regierungspräsidium war auf Nachfrage der BNN zu erfahren, dass nur die Stadt Bretten als Zuwendungsempfänger eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums für eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme beantragen könne. Die Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums erfolge im vorliegenden Fall in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium und stelle eine Einzelfallentscheidung unter Würdigung der Gesamtumstände dar.

In ihrer Befragung will die VBU von ihren Mitgliedern wissen, wie gut sie über das Projekt informiert sind und welche Belegung sie in diesem Dienstleistungszentrum für sinnvoll erachten. Weiter wird gefragt, ab man der Kommunalbau GmbH eine rentable Vermarktung zutraue und ob die Umsiedlung bereits bestehender Dienstleistungsbetriebe/Arztpraxen die Investition von rund 17 Milionen Euro rechtfertigten.

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