Skip to main content

Ungenehmigte Abfallentsorgung

Erdwall von Bürgermeister Huge in Langenbrücken ist illegal und muss entfernt werden

Das Landratsamt hat eine Entscheidung getroffen. Der ohne Genehmigung aufgeschüttete Erdwall an der Bundesstraße bei Langenbrücken kann nicht nachträglich legalisiert werden.

None
Auf 300 Metern Erde abgekippt: An der Bundesstraße 292 (links) in Langenbrücken soll der Wall Abfahrten verhindern. Bürgermeister Klaus Detlev Huge entschied die Anlage ohne Genehmigung der Behörden. Die Erde stammt von der Baustelle seiner Tochter. Foto: Petra Steinmann-Plücker

Der Bad Schönborner Erdwall, den Bürgermeister Klaus Detlev Huge an der B292 in Langenbrücken aufschütten ließ, muss zurückgebaut und entsorgt werden. Zu diesem Schluss kommt nun das Landratsamt in Karlsruhe.

Bürgermeister bekommt eine Frist für Beseitigung

Die Behörde hat den Sachverhalt überprüft und kommt zur Auffassung, dass es sich bei der Aufschüttung von Erdmaterial „um eine ungenehmigte Abfallentsorgung handelt, die nicht legalisiert werden kann.” Dies teilt das Amt auf BNN-Anfrage mit.

Außerdem liegen Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften vor. Das Amt beabsichtige die Beseitigung anzuordnen. Man werde den Bürgermeister hierüber informieren und eine Frist setzen, in der sämtliches Material entfernt werden soll.

Das disziplinarrechtliche Verfahren gegen den Bürgermeister sei an das Verfahren gekoppelt und noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Das Thema hat sich in den vergangenen Wochen zum Politikum entwickelt.

Huge bedauert die Entscheidung

Bürgermeister Huge hat die Stellungnahme am Donnerstag vom Landratsamt erhalten. „Die verschiedenen Aussagen werden wir prüfen. Wenn die derzeitige Folgerung des Landratsamts bestehen bliebe, würde ich dies sehr bedauern, weil die Maßnahme ihr verkehrliches Ziel, den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wirksam erreicht hat”, erklärt er.

nach oben Zurück zum Seitenanfang