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Corona-Pandemie

Einschränkungen für Besucher in RKH Kliniken: PCR-Testpflicht ab Montag

Die RKH Kliniken haben die Besucherregelung verschärft. Besucher müssen jetzt nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Alternativ ist auch ein negativer PCR-Test für den Zutritt möglich.

Eine Mitarbeiterin der Pflege läuft über einen Gang auf der Corona-Intensivstation des Universitätsklinikums Essen.
Für Besucher gelten in den RKH Kliniken verschärfte Regeln. Foto: Fabian Strauch/dpa

Besucher und Begleitpersonen erhalten in ein Krankenhaus nur dann Zutritt, wenn sie den Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung oder einer Genesung nach Covid-19-Infektion erbringen können, oder – ab Montag, 8. November, – einen negativen PCR-Test einer qualifizierten Teststelle vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das schreiben die RKH Kliniken in einer Pressemitteilung.

Geschwisterkinder erhalten momentan bei einem Besuch in der Frauenklinik nach einer Geburt keinen Zutritt in die Kliniken. Grund sind die derzeit weit verbreiteten RSV-Infektionen, eine Virus-Infektion mit schwerer Erkrankung der oberen und unteren Atemwege insbesondere bei Frühgeborenen und Kleinkindern, und die Corona-Infektionen, die eine erhebliche Gefährdung der Neugeborenen darstellen, so die RKH Kliniken.

Aufgrund der gestiegenen Belegung von Intensivbetten mit Covid-19 Patienten in Baden-Württemberg hat das Land die Warnstufe ausgerufen. Die damit einhergehenden Einschränkungen vor allem für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen sind seit Mittwoch in Kraft getreten.

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