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Gemeinderat erläutert

Die Sorge um die Grundsteueränderung ist in Karlsdorf-Neuthard groß

Wird das kleine Eigenheim vom Traum zur Kostenfalle? Darüber entscheiden bald die Gemeinderäte in Karlsdorf-Neuthard. Der Spielraum ist laut Bürgermeister Sven Weigt sehr gering.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein kleines Spielzeughaus steht am 09.09.2010 in Sieversdorf (Brandenburg) auf Euro-Geldscheinen Foto: Patrick Pleul/dpa (zu dpa-Themenpaket «Wohnen» vom 24.12.2013) +++ dpa-Bildfunk +++
Die Besteuerung für Eigenheime ist in Karlsdorf-Neuthard bisher unterschiedlich gewesen. Jetzt solle nach der Fläche besteuert werden. Foto: Patrick Pleul / dpa

Die künftige Grundsteuer liegt Haus- und Grundbesitzern im Magen. Wohin man hört, die Sorgen sind groß, dass die künftige Abgabe die noch aktuelle zwischen „deutlich“ und „ganz erheblich“ übersteigen wird.

Die bisherige Form der Grund-Besteuerung war nicht rechtens.
Sven Weigt
Bürgermeister 

„Die bisherige Form der Grund-Besteuerung war nicht rechtens“, sagte der Karlsdorf-Neutharder Bürgermeister Sven Weigt (CDU) am Dienstagabend im Gemeinderat. Die Besteuerung sei bisher unterschiedlich gewesen.

Jetzt solle nach der Fläche besteuert werden. Basis dafür sei der Grundstückswert, der gutachterlich festgelegt worden sei.

Die neue Grundsteuer bleibt ein spannendes Thema

„Wir haben wenig Spielraum“, machte der Bürgermeister deutlich. Das Ziel ist laut Weigt, den neuen Hebesatz so festzulegen, dass mit der neuen Grundsteuer in etwa ebenso viel Geld an die Gemeindekasse geht wie nach der alten Besteuerungsgrundlage.

Für 2025 sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde (analog zum Haushalt 2023) rund 1,1 Millionen Euro angesetzt. Die neue Grundsteuer bleibe ein spannendes Thema, und „Verwerfungen“ blieben nicht aus.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte im Jahr 2018: Die bisherige Einheitsbewertung sei nicht verfassungskonform, denn diese behandle gleichartige Grundstücke unterschiedlich, heißt es in den Unterlagen zur Gemeinderatssitzung. Die Grundsteuer wurde per Bundesgesetz neu geregelt.

Baden-Württemberg hat ein eigenes Modell für die Grundsteuer eingeführt

Ebenfalls wurde beschlossen, dass die Länder vom Bundesgesetz abweichen und ein eigenes Modell für die Grundsteuer einführen können. Baden-Württemberg nutzt diese Möglichkeit. Die alte Einheitsbewertung gilt übergangsweise bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Ab 1. Januar 2025 wird die Steuer nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben.

Anders als bisher kommt es auf die Bebauung des Grundstücks nicht mehr an.
Sven Weigt
Bürgermeister in Karlsdorf-Neuthard

Bei der Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke gehe das Land einen Sonderweg. Die Bewertung ergebe sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert.

Dafür werden Grundstücksfläche und Bodenrichtwert herangezogen. Beide Werte würden miteinander multipliziert und ergäben den Grundsteuerwert (bislang Einheitswert): „Anders als bisher kommt es auf die Bebauung des Grundstücks nicht mehr an“, erläuterte Weigt.

Karlsdorf-Neuthard hat seit 17 Jahren die kommunalen Steuern nicht erhöht

Karlsdorf-Neuthard habe seit 17 Jahren die kommunalen Steuern nicht erhöht, so Weigt. Wie hoch die Grundsteuer B für einzelne Grundstücke künftig sein werde, hänge vom Hebesatz der Gemeinde ab. Diesen müsse der Gemeinderat bis Ende des Jahres 2024 noch beschließen. Er werde voraussichtlich 140 Prozent ausmachen.

Anhand eines Rechenmodells zeigte Weigt auf, wie sich die Grundsteuer voraussichtlich entwickeln könne. Für ein Einfamilienhaus nehme sie in einem überschaubaren Maß zu. Je jünger ein Haus sei, desto günstiger falle die Grundsteuer aus. Denn für Wohnbebauung werde ein Abschlag angesetzt.

Bei Gewerbeflächen werde die Steuer geringer, Eigentümer würden entlastet. Bei unbebauten Grundstücken steige die Grundsteuer. Die vorgestellten Beispiele gelten nur für Karlsdorf-Neuthard. Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen zur Kenntnis.

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