Demnach haben es einen Defekt an einem Lastmesssystem gegeben, es bestehe aber keine Beeinträchtigung der Sicherheit der Zwischenlagerung.
Bei der Handhabung von Lasten mit dem Zwischenlagerkran werden diese über sogenannte Lastmessbolzen ermittelt, erläutert die BGZ in einer Pressemitteilung. Wenn die gemessenen Werte an den unterschiedlichen Lastmessbolzen zu weit voneinander abwichen, werde dies von der Sicherheitssteuerung des Krans als Fehler erkannt. Solch ein Fehler sei bei der aktuellen Überprüfung aufgefallen. Der Kran war dabei nicht in Betrieb.
Die BGZ hat dem Umweltministerium Baden-Württemberg den Sachverhalt am Montag als meldepflichtiges Ereignis mitgeteilt. Es handele sich um ein Ereignis, das auf der achtstufigen internationalen Meldeskala „keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung“ habe.