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Vier Termine angesetzt

Gleisattacke von Waghäusel: Sind die beiden Brüder überhaupt schuldfähig?

Ab Mittwoch müssen sich zwei Brüder erneut für eine brutale Tat vor dem Landgericht verantworten. Doch sind die beiden überhaupt schuldfähig? Nun kommt vieles auf einen psychiatrischen Gutachter an.

Schwurgerichtssaal Karlsruhe
Es ging um versuchten Mord am Landgericht Karlsruhe: Dort mussten sich zwei Brüder für eine brutale Gleisattacke in Waghäusel verantworten. Nun wird der Prozess neu aufgerollt. Foto: Christina Zäpfel

Waren die beiden Brüder überhaupt schuldfähig, als einer von ihnen einen 54-jährigen Mann am Bahnhof Waghäusel im Sommer 2020 völlig unvermittelt angriff und ihn vor einen Zug stieß? Um die Klärung dieser Frage muss sich das Landgericht Karlsruhe nun am Mittwoch erneut bemühen.

Es geht um den Fall vom 28. Juli 2020. Unstrittig ist nach dem ersten Urteil des Landgerichts von vor einem Jahr, dass die beiden Männer den ihnen unbekannten Karlsruher erst attackiert und dann vor den Zug gestoßen haben. Der Mann überlebte nur knapp, schwer verletzt.

Vier Verhandlungstage hat das Landgericht angesetzt, um den versuchten Mord am Bahnhof von Waghäusel neu aufzurollen. Weil der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs den Revisionen der beiden Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts teilweise stattgegeben hatte, muss die Tat in Teilen neu verhandelt werden. Eine andere Kammer mit anderem Richter wird den Fall nun prüfen.

Haupttäter wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt

Vor allem wird ein psychiatrischer Gutachter genauer erörtern müssen, ob die beiden Brüder aus Syrien so stark psychisch erkrankt sind, dass sie womöglich schuldunfähig sind. Das hatte im ersten Prozess eine Sachverständige verneint.

Zwar litten wohl beide unter psychischen Erkrankungen, seien aber sehr wohl schuldfähig, so ihr Schluss. oraufhin der Haupttäter zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Sein Bruder bekam eine Bewährungsstrafe von neun Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der Bundesgerichtshof kam aber bei der Prüfung des Urteils unter anderem zu dem Schluss, dass das Landgericht die Schuldfähigkeit des Haupt-Angeklagten „rechtsfehlerhaft beurteilt“ habe. Der eigentliche Tathergang aber galt auch den Richtern am Bundesgerichtshof als unstrittig.

So soll der 26-jährige Haupttäter den 54-jährigen Karlsruher unvermittelt am Bahnhof von Waghäusel angegriffen und aufs Gleis gestoßen haben. Der erlitt nicht nur schwere Verletzungen, sondern trug bleibende Schäden davon.

Krankenhaus statt Gefängnis

Der Bundesgerichtshof verlangt: In der neuen Verhandlung werde vor allem eine mögliche geistige Erkrankung des Angeklagten eingehend zu prüfen sein und damit auch, ob der Angeklagte statt im Gefängnis gegebenenfalls in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sei.

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