Dürfen Fleischpacker an sieben Tagen nacheinander je zwölf Stunden am Fließband stehen? Die einfache Antwort darauf lautet: Nein. Daran ändern auch die wegen der Corona-Pandemie verfügten Veränderungen des Arbeitszeitgesetzes nichts, die jetzt grundsätzlich bis zu zwölf Stunden erlauben, so das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Dass Müller-Fleisch in Birkenfeld auf Mehrarbeit setzt, um die großen Personalengpässe durch Corona-Infektionen auszugleichen, ist aus Kreisen der rumänischen Werkvertragsarbeiter zu hören. Es sei dauerhaft Nachtschicht angesagt, nachdem zeitweise über 300 Leute virusinfiziert waren.
Dies würden die 60 Stunden pro Woche deutlich toppen, die laut Regierungspräsidium maximal erlaubt sind. Es obliegt dem Unternehmen zu dokumentieren, dass dem nicht so ist, und dies auf Verlangen vorzulegen.
Staat zahlt Corona-Infizierten den Verdienstausfall
Anders ist die Situation beim Verdienstausfall, den die vielen Frauen und Männer haben, die wegen einer Corona-Infektion nicht arbeiten dürfen. Auch hier ist seit kurzem das Regierungspräsidium zuständig. Nach dem Infektionsschutzgesetz ersetzt die öffentliche Hand den Einkommensverlust, wenn Menschen wegen einer Infektion zu Hause bleiben müssen, aber nicht erkrankt sind.
Wer kein deutsch spricht, kann Antrag nicht persönlich ausfüllen
Einen Antrag ans Regierungspräsidium vorausgesetzt, wird in den ersten sechs Wochen ein Verdienstausfall in voller Höhe ersetzt. Was das bezogen auf Müller-Fleisch bedeutet, könne man noch nicht sagen – auch weil für die völlig neue Materie gerade erst eine Abteilung aufgebaut wird. Sicher dürfte aber sein, dass die meisten Betroffenen die Anträge nicht persönlich ausfüllen können: Sie sprechen nämlich kein deutsch.